Beschluss betreffend das Öffnen und Schliessen des Reusswehres in Luzern (765)
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Beschluss betreffend das Öffnen und Schliessen des Reusswehres in Luzern

Nr. 765 Beschluss betreffend das Öffnen und Schliessen des Reusswehres in Luzern vom 14. Oktober 1868 (Stand 14. Oktober 1868) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, nach Kenntnisnahme vom Berichte des Baudepartementes betreffend Übelstände beim Öffnen und Schliessen des Reusswehres in Luzern, mit Hinsicht auf den § 1 des bezügli
- chen Reglementes vom 27. Juni 1867
1 , wonach das Öffnen und Schliessen des Reuss
- wehres unter Aufsicht der Regierung von Luzern durch den Stadtrat von Luzern besorgt wird, beschliesst:

§ 1

1 Der tit. Stadtrat wird angewiesen, in Vollziehung der ihm durch das Reglement vom
27. Juni 1867
2 zugewiesenen Aufgabe über das Öffnen und Schliessen des Reusswehres in Luzern einen Schwellenmeister zu bestellen, der für strikte Vollziehung der Vorschrif
- ten über das Öffnen und Schliessen des Reusswehres zunächst zu sorgen hat.

§ 2

1 Der Gewählte bedarf der Bestätigung ab Seite des Baudepartementes, welches densel
- ben, nach erfolgter Bestätigung, für genaue Erfüllung seiner Pflichten beeidigt.
2 Dem Stadtrate wird anheimgestellt, von demselben als Sicherheit für getreue Besor
- gung seiner Pflichten eine Kaution zu fordern.
1 SRL Nr.
764
2 SRL Nr.
764 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. V IV 9 | Z III 346
2 Nr. 765

§ 3

1 Genannter Schwellenmeister ist verpflichtet, die Reussschwelle genau nach den Vor
- schriften des bezeichneten Reglementes zu öffnen und zu schliessen, und ist hiefür dem Stadtrate verantwortlich.
2 Sollte er in Vollziehung seiner Aufgabe irgendwie säumig sein, so ist das Baudeparte
- ment berechtigt, demselben direkt die erforderlichen Weisungen zukommen zu lassen, denen er genau nachzukommen hat.
Nr. 765
3 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
14.10.1868
14.10.1868 Erstfassung V IV 9 | Z III 346
4 Nr. 765 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
14.10.1868
14.10.1868 Erlass Erstfassung V IV 9 | Z III 346
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