Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
                            Nr. 897o Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 12. September 1989 (Stand 19. November 1989) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 7 Absatz 1 des Gesetzes über Wohnbau- und Eigentumsförderung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28. Juni 1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 23. Dezember 1988
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1 Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzins
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - beiträgen bewilligt, um a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern, b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen, c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1 Diese Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 SRL Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            897
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GR 1989 208
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Dieses Dekret wurde am 16. September 1989 im Kantonsblatt veröffentlicht (K 1989 1731). Die Re
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - ferendumsfrist lief am 15. November 1989 unbenützt ab. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 1989 1731 | G 1989 329
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Nr. 897o Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.09.1989
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.11.1989 Erstfassung K 1989 1731 | G 1989 329
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr. 897o
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.09.1989
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.11.1989 Erlass Erstfassung K 1989 1731 | G 1989 329