Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
                            Nr. 897p Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 18. März 1991 (Stand 9. Juni 1991) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 7 Absatz 1 des Gesetzes über Wohnbau- und Eigentumsförderung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28. Juni 1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 30. November 1990
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1 Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzins
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - beiträgen bewilligt, um a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern, b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen, c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1 Diese Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 SRL Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            897
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GR 1991 106
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die Referendumsfrist lief am 24. Mai 1991 unbenützt ab. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 1991 743 | G 1991 129
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Nr. 897p Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.03.1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.06.1991 Erstfassung K 1991 743 | G 1991 129
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr. 897p
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.03.1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.06.1991 Erlass Erstfassung K 1991 743 | G 1991 129