Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsgesetz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
SRL-Nummer Titel Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsgesetz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete Abkürzung Datum Inkrafttreten Fundstelle Änderungen Rechtstext (64KB)
SRL Nr. 901b Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsge- setz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftli- cher Erneuerungsgebiete vom 23. März 2004* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 5 Absatz 1 des Einführungsgesetzes vom 29. Juni 1998 zum Bundesbe- schluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995
1 , auf Antrag des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes, beschliesst: I. Die Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation nimmt die im Einführungsgesetz vom 29. Juni 1998 zum Bundesbeschluss zugunsten wirt- schaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995
2 der zuständigen Dienststelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr. II. Der Beschluss tritt am 1. April 2004 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 23. März 2004 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Kurt Meyer Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler * G 2004 253
1 SRL Nr. 901
2 SRL Nr. 901
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