Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal (158a)
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Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal

Nr. 158a Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal vom 24. Januar 2005 * Der Grosse Rat des Kantons Luzern, (Stand 1. August 2008) nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 28. September 2004
1
,
2 beschliesst:

§ 1

Vereinigung
1 Die Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Riche nthal haben mit Vertrag vom
25. Januar 2004 vereinbart, sich per 1. Januar 2006 zu vereinigen. Die Einwohnerg
e- meinden Langnau und Richenthal schliessen sich als Ortsteile der Einwohnerg
emeinde Reiden an.
2 Durch ihre Vereinigung mit der Einwohnergemeinde Reiden werden die Einwohne
r- gemeinden Langnau und Richenthal aufgelöst.

§ 2

Änderung von Erlassen Folgende Erlasse werden gemäss Anhang
3 a. Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 geändert:
4 b. Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913 ,
5 * K 2005 203 und G 2005 84 .
1 GR
2004 2012
2 Fassung des Ingresses gemäss Änderung vom 28. April
2008, in Kraft seit dem 1. August
2008 (G 2008 256).
3 Die Erlassänderungen, die der Grosse Rat am 24. Januar
2005 zusammen mit dem Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal beschlossen hat, bilden gemäss

§ 2 einen Bestandteil dieses Gesetzes. Sie wurden in einem Anhang wiedergegeben, der am

21.
Mai
2005 in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde (G 2005 86). Bei der vorliegenden Ausgabe wird auf die Wiedergabe dieses Anhangs mit den Erlassänderungen verzichtet.
4 SRL Nr.
150
5 SRL Nr.
260
2 Nr.
158a

§ 3

Inkrafttreten
1 Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
2 Es unterliegt dem fakultativen Referendum.
6 Luzern, 24. Januar 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bernadette SchallerKurmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
6 Die Referendumsfrist lief am
30. März
2005 unbenützt ab (K 2005 769).
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