Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über den elektronischen Zugriff auf die nicht öffentlich zugänglichen Daten (Datenverordnung RAB, DV-RAB)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 ² Gegenstand
Art. 2 Nicht öffentlich zugängliche Daten
2. Abschnitt: Voraussetzungen für den elektronischen Zugriff auf nicht öffentlich zugängliche Daten
Art. 3 Anwendbares Recht
Art. 4 Gesuch um elektronischen Zugriff
Art. 5 Zugriffsberechtigte Personen
Art. 6 Aufhebung oder Unterbrechung des Zugriffs
3. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 7
Anhang ¹⁰
Katalog der nicht öffentlich zugänglichen Daten, auf die andere schweizerische Aufsichtsbehörden elektronischen Zugriff erlangen können
Zeichenerklärung
Katalog der nicht öffentlich zugänglichen Daten und Zugriffsberechtigungen
Kategorien der nicht öffentlich zugänglichen Daten | Umfang des Zugriffs | |
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1. Daten von natürlichen Personen | ||
1.1. Daten, die im Zulassungsgesuch enthalten sind | ||
Adresse und Wohnort | A | |
Telefonnummer und E-Mail-Adresse | A | |
Sprache, in der die Korrespondenz gewünscht wird | A | |
Geburtsdatum | A | |
Gegebenenfalls Firma oder Name gemäss Eintrag im Handelsregister, Adresse und Handelsregisternummer des Revisionsunternehmens, in dessen oberstem Leitungs- oder Verwaltungsorgan oder in dessen Geschäftsführungsorgan die Person Einsitz nimmt | A | |
Art und Datum des Abschlusses des Ausbildungsganges | A | |
Gegebenenfalls die Liste der Tätigkeiten, während der die beaufsichtigte | A | |
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Bei Gesuchen um Zulassung als Revisionsexpertin oder Revisionsexperte Rechnungsrevision ausgeübt wurde | A | |
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Gegebenenfalls das Datum des Abschlusses eines anerkannten Lehrganges zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Rechts | A | |
Innerhalb von zehn Jahren vor der Gesuchstellung rechtskräftig abgeschlossene Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren | A | |
Innerhalb von zehn Jahren vor der Gesuchstellung rechtskräftig abgeschlossene und im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen stehende Verfahren der zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit und Verfahren vor spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, börsenrechtlichen Sanktionsorganen oder berufsrechtlichen Standesorganen | A | |
Bestehende Verlustscheine | A | |
1.2. Daten, die in den eingereichten Unterlagen enthalten sind | ||
Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte | A | |
Diplom oder gleichwertige Bestätigung des Abschlusses eines Ausbildungsganges im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 RAG¹¹ | A | |
Gegebenenfalls die schriftlichen Bestätigungen der Arbeitgeber zur | A | |
Gegebenenfalls Nachweis der notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Rechts durch eine Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines anerkannten Lehrgangs | A | |
Aktueller Auszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA nach | A | |
Gegebenenfalls verfahrensabschliessende und im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen stehende Entscheide oder Urteile bei Verfahren der zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit und | A | |
Aktueller Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister (nicht älter als | A | |
Gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der unbeaufsichtigten Fachpraxis | A | |
2. Daten von Revisionsunternehmen | ||
2.1 Daten, die im Zulassungsgesuch aller Revisionsunternehmen enthalten sind | ||
Gegebenenfalls Webadresse | A | |
Sprache, in der die Korrespondenz gewünscht wird | A | |
Anzahl der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und des Geschäftsführungsorgans | A | |
Erklärung dass ob alle leitenden Revisorinnen und Revisoren über die Zulassung verfügen, die der vom Revisionsunternehmen anbegehrten Zulassung entspricht | A | |
Anzahl der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, aufgeteilt nach: | A | |
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Name, Vorname und Adresse der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners des Gesuchs sowie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson und gegebenenfalls der stellvertretenden Kontaktperson | A | |
Angabe, ob ein Qualitätssicherungssystem besteht und gegebenenfalls welches oder ob sich das Revisionsunternehmen verpflichtet, sich spätestens bis zum | A | |
Innerhalb von zehn Jahren vor der Gesuchstellung rechtskräftig abgeschlossene Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren | A | |
Innerhalb von zehn Jahren vor der Gesuchstellung rechtskräftig abgeschlossene und im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen stehende Verfahren der zivil- oder verwaltungsrechtlichen | A | |
2.2 Daten, die im Zulassungsgesuch von Revisionsunternehmen enthalten sind, | ||
Angabe, ob eine ausreichende Versicherung der Haftungsrisiken oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten bestehen | A | |
Auflistung der hängigen oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Gesuchstellung abgeschlossenen Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren gegen das Revisionsunternehmen oder gegen dessen Mitarbeitende, die im Zusammenhang mit Revisionsdienstleistungen stehen | A | |
Gegebenenfalls Liste der Publikumsgesellschaften, deren Jahres- oder Konzernrechnungen geprüft werden, unter Angabe folgender Informationen: | A | |
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Gegebenenfalls Name und Adresse der ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde sowie die ausländische Zulassungs- oder Registernummer, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht | A | |
2.3 Daten, die in den eingereichten Unterlagen aller Revisionsunternehmen enthalten sind | ||
Aktueller Handelsregisterauszug; bei Revisionsunternehmen mit Sitz im Ausland: Auszug der Zweigniederlassung in der Schweiz (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung) | A | |
Liste der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, unter Nennung von Name, Vorname, Wohnsitz, Heimatort, Geburtsdatum, Beruf und gegebenenfalls | A | |
Beschreibung des angewendeten Systems zur Sicherung der Qualität von | A | |
Gegebenenfalls verfahrensabschliessende Entscheide oder Urteile bei Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren | A | |
Gegebenenfalls verfahrensabschliessende und im Zusammenhang mit gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen stehende Entscheide oder Urteile bei Verfahren der zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit und | A | |
Aktueller Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister (nicht älter als | A | |
2.4 Daten, die in den eingereichten Unterlagen von Revisionsunternehmen enthalten sind, | ||
Aktuelle Statuten oder aktueller Gesellschaftsvertrag sowie Organisations- und Geschäftsreglemente oder gleichwertige Unterlagen | A | |
Beschreibung und grafische Darstellung der Eigentumsverhältnisse, inklusive Absprachen unter den Eigentümern und andere Möglichkeiten einer | A | |
Liste der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie des Geschäftsführungsorgans, unter Nennung von Name, Vorname, Wohnsitz, Heimatort, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer sowie Beruf, unter Beilage eines aktuellen Auszugs aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA nach dem Strafregistergesetz vom 17. Juni 2016 und dem Betreibungs- und Konkursregister (jeweils nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung) für diejenigen Mitglieder, die über keine Zulassung als Revisorin oder Revisor oder als Revisionsexpertin oder Revisionsexperte verfügen | A | |
Beschreibung und grafische Darstellung der äusseren Unternehmensstruktur (Konzern- und Beteiligungsstruktur), unter Einschluss der in- und ausländischen Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und aller direkten und bedeutenden indirekten Beteiligungen und der Angabe der Aktivitäten sowie der jeweiligen Jahresrechnungen | A | |
Beschreibung und grafische Darstellung (Organigramm) der inneren Unternehmens- und Leitungsstruktur, unter Nennung der Namen der für einzelne Bereiche verantwortlichen Personen | A | |
Sofern vorhanden, Geschäftsberichte der letzten drei Geschäftsjahre, inklusive allfälliger Konzernrechnungen und entsprechender Revisionsberichte | A | |
Versicherungsvertrag oder Dokumentationen und Bestätigungen zu gleichwertigen finanziellen Sicherheiten | A | |
Für jede Publikumsgesellschaft eine Aufstellung des gesamten Honorars für die in den letzten zwei Jahren erbrachten Dienstleistungen, aufgeteilt nach Revisionsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen | A | |
Beschreibung der Massnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit des Revisionsunternehmens | A | |
Beschreibung der Massnahmen zur Sicherstellung der Vorschriften zur | A | |
Beschreibung der unternehmens- und mandatsbezogenen Massnahmen zur Sicherung der Qualität der Revisionsdienstleistungen (Art. 12 RAG) | A | |
3. Andere Daten | ||
Andere Daten, die in Anwendung des RAG erhoben werden | A |