Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Ne... (439.15)
    CH - BE

    Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)

    1 439.15 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung) vom 01.07.2015 (Stand 01.11.2020) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 66 des Mittelschulgesetzes (MiSG) 1 ) vom 27. März 2007 und auf Artikel 54 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) 2 ) , auf Antrag der Erziehungsdirektion, beschliesst:

    Art. 1

    1 Der Regierungsrat genehmigt die unter der BSG-Nummer 439.15-1 wiederge gebene Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung).

    Art. 2

    1 Die Bildungs- und Kulturdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben. *

    Art. 3

    1 Der Anhang zur BEJUNE-Vereinbarung wird nur in Form eines Verweises ver öffentlicht. Er kann bei folgender Stelle bezogen werden: Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Generalsekretariat Sulgeneckstrasse 70
    3005 Bern *
    1) BSG 433.12
    2) BSG 435.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
    15-51
    439.15 2

    Art. 4

    1 Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2009 über die Vereinbarung zwi schen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Un terrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung) ist aus der Bernischen Systemati schen Gesetzessammlung (BSG 439.15) zu entfernen.

    Art. 5

    1 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2015 in Kraft. Er ist in Anwendung von Ar tikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 1 ) amtlich zu veröf fentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung). Bern, 1. Juli 2015 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Käser Der Staatsschreiber: Auer
    1) BSG 103.1
    3 439.15 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 01.07.2015 01.08.2015 Erlass Erstfassung 15-51 16.09.2020 01.11.2020

    Art. 2 Abs. 1

    geändert 20-098 16.09.2020 01.11.2020

    Art. 3 Abs. 1

    geändert 20-098
    439.15 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 01.07.2015 01.08.2015 Erstfassung 15-51

    Art. 2 Abs. 1

    16.09.2020 01.11.2020 geändert 20-098

    Art. 3 Abs. 1

    16.09.2020 01.11.2020 geändert 20-098
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