Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte
Tarif Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte vom 30. August 1994 Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 5 des Gesetzes über die Schulzahnpflege vom 15. Mai 1946 , in Anpassung an den Schulzahnpflegetarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft vom 1. April 1994, auf Antrag des Gesundheitsdepartementes, beschliesst:
§ 1
§ 1
Für die Entschädigung der Schulzahnärzte gilt folgender Tarif: Allgemeine Leistungen Allgemeine Leistungen Position Taxpunkte Befundaufnahme bei Schülern und Jugendlichen
4006 Triage in der Schule, inkl. Gehilfin, pro /
4 Std. –
4007 Triage in der Praxis, inkl. Gehilfin, pro /
4 Std.
4008 Reihenuntersuchung des Schülers in der Praxis (bis 12 Schüler pro Stunde), inkl. Kostenvoranschlag und detaillierte Rechnung
4009 Erste der Schulzahnpflege Beinhaltet: – Mundhygienestatus, kieferorthopädischen Grobbefund.
4010 Individuelle Schulzahnpflege, letzte Untersuchung vor weniger als 12 Monaten Patienteninformation
4011 Instruktion und Aufklärung des Patienten über die Auswirkung von zahnärztlichen Eingriffen – forensischen Problemen, z.B. bei der Entfernung verlagerter Weisheitszähne (Kieferbruch / Nervenverletzung); –
4012 Auskunft bzw. Besprechung mit Patient / Eltern – Ziffer 4011 kumuliert werden; – Behandlungsart, Behandlungsverlauf, Füllungsmaterialien usw.; – Kapitel XI. Zeugnis, Bericht *
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4045 Ausfüllen des Kurzattests für die freiwillige Zahnpflegekostenversicherung oder spezielles Attest für Schul- / Jugendzahnpflege Röntgen
4050 Zahnröntgenaufnahme oder Aufbissaufnahme
4051 Fernröntgenbild oder Schädelübersichtsaufnahme, Durchzeichnung siehe
4052 Schädelteilaufnahme, z.B. Kiefergelenk oder Unterkiefer seitlich getrennt
4053 Panoramaaufnahme eines Kiefers oder halbseitige Aufnahme
4054 Orthopantomographie, Panoramaschichtaufnahme
4055 Kongruenz Orthopantomographie
4056 Handröntgenaufnahme inkl. Auswertung
4057 Umtriebe durch Veranlassung von Röntgenkopien
4058 Extraorale oder intraorale Fotoaufnahme oder Modellaufnahme, pro Aufnahme
3 – gleiche Sujet gelten als eine Aufnahme. Anästhesie Die Honorierung der Allgemeinnarkose durch einen beigezogenen Absprache mit den Versicherern.
4065 Infiltrationsanästhesie – – Kältespray oder Oberflächenanästhesien sind in der Injektions- bzw. Extraktions- bzw. Inzisionstaxe inbegriffen; – inbegriffen; – infraorbitale, inkl. Foramen incisivum; Foramen mandibulare oder mentale, je beidseits; – notwendige Terminalanästhesien sind inbegriffen; – gleichen Quadranten gelten als eine Anästhesie.
4066 Lachgasanalgesie, pro Sitzung Diverses
4090L Abformung eines Kiefers mit konfektioniertem Löffel für Studien- oder Dokumentationsmodelle
4091 Vitalitätstest, 1 bis 6 Zähne
4092 Vitalitätstest pro Kiefer, 7 und mehr Zähne
4093 Desensibilisierung empfindlicher Zahnhälse, pro Zahn
4094 Anlegen von Kofferdam, bis 3 Zähne
4095 Anlegen von Kofferdam, 4 oder mehr Zähne
4096 Kleine Schliffkorrektur, inkl. allfällige Imprägnierung, pro Zahn oder pro Slice
7 Prophylaxe Prophylaxe Befundaufnahme, Mundhygiene, Beratung und Motivation
4100 Mundhygiene-Anamnese,Instruktion, -Motivation, pro 5 Minuten
9 – Mundhygiene-, Karies-, Ernährungs-, Parodontal- oder – Beratung evtl. Motivation des Patienten; – Demonstration und Üben von Reinigungstechniken.
4101 Plaqueanfärbung, pro Sextant
2 Fluorprophylaxe
4107 Auftragen von F-Gelée oder 1% F-Lösung, pro Gebiss
3
4108 Auftragen von F-Lack, bis 4 Zähne
7,5 – Inkl. Plaque-Entfernung.
4109 Auftragen von F-Lack, mehr als 4 Zähne
12 – Inkl. Plaque-Entfernung . Gruppenprophylaxe Gruppenprophylaxe in der Schule / Heim / Praxis
4113 durch den Zahnarzt, pro /
4 Std.
23
4114 durch Dentalhygienikerin, pro
4
9,5
4115 durch Schulzahnpflegehelferin / Zahnmedizinische Assistentin mit SSO-Diplom / Prophylaxeassistentin / Alterszahnpflegeassistentin, pro / Std. Prophylaxevortrag, inkl. Vorbereitung und Material
5
4116 durch den Zahnarzt, pro /
4 Std.
26
4117 durch Dentalhygienikerin, pro
4
12
4118 durch Schulzahnpflegehelferin / Zahnmedizinische Assistentin mit SSO-Diplom / Prophylaxeassistentin / Alterszahnpflegeassistentin, pro /
4 Std.
6,5 Chirurgie Chirurgie Zahnentfernungen
4200 Zahnextraktion einwurzliger bleibender Zahn oder Milchzahn –
4201 Zahnextraktion mehrwurzliger Zahn –
4202 Zahnextraktion mit Separieren –
4203 Zahnextraktion unter Aufklappung
4204 Zahnextraktion unter Aufklappung mit Separieren
4206 Operative Entfernung eines retinierten / impaktierten Zahns ohne
4207 Operative Entfernung eines retinierten / impaktierten Zahns mit Durchtrennung des Zahns
4208 Zahnkeimentfernung zum Zweck der Transplantation
4209 Entfernung ankylosierter Milchzahn Chirurgische Eingriffe an Weichteilen
4210 Schleimhautkappen-, Papillen- oder andere kleine Exzisionen
4211 Probeexzision
4212 Mundschleimhautbehandlung
4217 Fremdkörperentfernung aus Weichteilen
4218 Lippenband-, Zungenband- oder Wangenbandkorrektur
4227 Abszesseröffnung, inkl. Drainage Traumatologie Versorgung unfallverletzter Mukosa analog Ziffer 4217.
4270 Replantation oder Reposition eines Zahns, exkl. Wurzelbehandlung, Diverse
4290 Wundkontrolle, inkl. allfällige Nahtentfernung
4291 Wundbehandlung, inkl. allfällige Nahtentfernung
4293 Behandlung einer Nachblutung Beinhaltet: – Primäre Anwendung dieser Ziffer beim antikoagulierten Patienten.
4295 Naht, pro Naht
4 –
4202, 4293.
4297 Wundverband
4298L Verbandplatte
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Endodontie Endodontie Überkappung und Amputation, exkl. Verschluss Gilt auch für Milchzähne.
4400 Indirekte Überkappung
4401 Direkte Überkappung
4402 Vitalamputation –
4403 Devitalisationspasteneinlage Wurzelbehandlung in mehreren Sitzungen, ohne Pulpa-Exstirpation und erste Kanalaufbereitung, inkl. Einlage
4410
1 Kanal
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2 Kanäle
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3 und mehr Kanäle Wurzel-Kanaleinlage inkl. Aufbereitung
4415
1 Kanal
4416
2 Kanäle
4417
3 und mehr Kanäle Wurzelfüllung nach Exstirpation oder Gangränbehandlung
4420
1 Kanal
4421
2 Kanäle
4422
3 und mehr Kanäle Wurzelbehandlung in einer Sitzung, ohne
4430
1 Kanal
4431
2 Kanäle
4432
3 oder mehr Kanäle Wurzelbehandlung in mehreren Sitzungen, mit Endometrie, exkl. Verschluss Unter Endometrie fallen alle Methoden, welche eine reproduzierbare, exakte Längeneinstellung der Wurzelkanalinstrumente ermöglichen, sei dies mit Unterstützung von elektrischen Messgeräten oder metrischen Hilfsmitteln. Pulpa-Exstirpation und erste Kanalaufbereitung, inkl. Einlage
4440
1 Kanal
4441
2 Kanäle
4442
3 und mehr Kanäle Wurzel-Kanaleinlage inkl. Aufbereitung
4450
1 Kanal
4451
2 Kanäle
4452
3 und mehr Kanäle Wurzelfüllung nach Exstirpation oder Gangränbehandlung
4455
1 Kanal
4456
2 Kanäle
4457
3 und mehr Kanäle Wurzelbehandlung in einer Sitzung, mit Endometrie, exkl. Verschluss
4460
1 Kanal
4461
2 Kanäle
4462
3 oder mehr Kanäle Revision
4465 Aufwendige Revision und Entfernung von Fremdkörpern aus Wurzelkanälen, pro 5 Minuten Bleichen von Zähnen
4470 Zahnbleichung, pro Zahn und Sitzung
– Konservierende Zahnheilkunde Konservierende Zahnheilkunde Provisorische Füllung Gilt auch für Milchzähne.
4500 Provisorische Füllung
4501 Zementfüllung einflächig
4502 Zementfüllung mehrflächig
4503 Glasionomerzement Amalgamfüllungen, exkl. Unterfüllung und Politur Werden mehrere Füllungen in der gleichen Sitzung gemacht, so berechnet sich die höher bewertete als erste Füllung.
4505 Einflächig
4506 jede
4507 Prämolar,
4508 jede
4509 Molar, zweiflächig
4510 jede
4511 Prämolar,
4512 jede
4513 Molar, dreiflächig
4514 jede Amalgamaufbauten als Kronenstümpfe siehe Ziffer 4752.
4515 Amalgamhöckeraufbau, Prämolar, 1 Höcker
4516 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4517 Amalgamhöckeraufbau, Prämolar, 2 Höcker
4518 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4519 Amalgamhöckeraufbau, Molar, 1 oder 2 Höcker
4520 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4521 Amalgamhöckeraufbau, Molar, 3 oder 4 Höcker
4522 jeder weitere in der gleichen Sitzung Amalgamfüllungen Milchzähne, inkl. Unterfüllung, inkl. Politur Werden mehrere Füllungen in der gleichen Sitzung gemacht, so berechnet sich die höher bewertete als erste Füllung.
4523 Einflächig
4524 jede
4525 Milchmolar,
4526 jede
4527 Milchmolar,
4528 jede
4529 Konturbandfüllung beim Milchmolaren Polieren von Amalgamfüllungen
4530 Ein- oder zweiflächige Füllung
7
4531 Drei- oder mehrflächige Füllung sowie Aufbauten
4532 Aufpolieren
4 Kompositfüllungen, exkl. Bonding, exkl. Unterfüllung, Politur Werden mehrere Füllungen in der gleichen Sitzung gemacht, so berechnet sich die höher bewertete als erste Füllung.
4535 Einflächige Füllung
4536 jede
4537 Front-Füllung
4538 jede
4539 Eckenaufbau
4540 jede(r) weitere in der gleichen Sitzung –
4539.
4541 Prämolar,
4542 jede
4543 Molar, zweiflächig
4544 jede
4545 Prämolar,
4546 jede
4547 Molar, dreiflächig
4548 jede
4549 Kompositaufbau, Prämolar, 1 Höcker
4550 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4551 Kompositaufbau, Prämolar, 2 Höcker
4552 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4553 Kompositaufbau, Molar, 1 und 2 Höcker
4554 jeder weitere in der gleichen Sitzung
4555 Kompositaufbau, Molar, 3 und 4 Höcker
4556 jeder weitere in der gleichen Sitzung Kompositfüllungen Milchzähne, inkl. Unterfüllung, inkl. Politur
4557 Einflächige Kompositfüllung
4558 jede
4559 Front-Füllung
4560 jede
4561 Milchmolar,
4562 jede
4563 Milchmolar,
4564 jede Bondtechnik und Versiegelung
4580 Schmelzätzung und Anbringen des Haftvermittlers
4581 Dentinvorbehandlung und Anbringen des Dentinhaftvermittlers
4582 Fissurenversiegelung, pro Zahn
4583 Erweiterte Unterfüllung
4594 Zement-Unterfüllung
4595 Liner, Lack
3 Kronen- und Brückenprothetik Kronen- und Brückenprothetik Provisorien
4720L Gegossene Schutzkappe
4721 Vorfabrizierte Stahlkronen
4722 Alu-Hülse
4723 Vorfabrizierte Kunststoffkrone Zahnärztliche Verrichtungen, die nicht im Schulzahnpflegetarif enthalten sind, berechnen sich nach dem UVG-Tarif zum jeweiligen in der Schulzahnpflege gültigen Taxpunktwert.
§ 2
§ 2
Taxpunktwert Der Taxpunktwert beträgt Fr. 3.10.
§ 3
§ 3
Schlussbestimmungen Der Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte vom 7. Mai 1984
wird aufgehoben. Dieser Tarif gilt ab 1. September 1994. Er ist zu veröffentlichen.
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Luzern, 30. August 1994 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Egli Der Staatsschreiber: Baumeler
K 1994 2462 und G 1994 203 SRL Nr. 546 Positionen gemäss Schulzahnpflegetarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft. Fassung gemäss Änderung vom 21. Juni 2002, in Kraft seit dem 1. August 2002 (G 2002 173). G 1984 40 (SRL Nr. 548) *
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Tabelle d er Änderungen d es Tarifs für die Zahnb eh andlung der Schüler durc h die Schulza
hnärzte vom 30. Aug ust 19
94 (G 1994 20
3) Nr. der Änder nder E rlass Datum Kantonsblatt Geset zes sam mlung Geän dert e Ste llen
Art der Än derun g Jahrgang Jahrgang
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g Seite Seite
1. Änderung
21. 6. 02 — G 2
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§ 2
geändert
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