Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 1
Titel I: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Definitionen
Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
Art. 3 Sachlicher Geltungsbereich
Art. 4 Gleichbehandlung
Art. 5 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
Art. 6 Zusammenrechnung der Zeiten
Art. 7 Aufhebung der Wohnortklauseln
Art. 8 Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen
Art. 9 ¹¹ Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung
Art. 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
Titel II: Bestimmung des anwendbaren Rechts
Art. 11 Allgemeine Regelung
Art. 12 Sonderregelung
Art. 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
Art. 14 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
Art. 15 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften
Art. 16 Ausnahmen von den Artikeln 11–15
Titel III: Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
Kapitel 1: Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
Abschnitt 1: Versicherte und ihre Familienangehörigen mit Ausnahme von Rentnern und deren Familienangehörigen
Art. 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
Art. 18 Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet – Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
Art. 19 Aufenthalt ausserhalb des zuständigen Mitgliedstaats
Art. 20 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
Art. 21 Geldleistungen
Art. 22 Rentenantragsteller
Abschnitt 2: Rentner und ihre Familienangehörigen
Art. 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Art. 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Art. 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
Art. 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
Art. 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat – Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat – Zulassung zu einer notwendigen Behandlung ausserhalb des Wohnmitgliedstaats
Art. 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
Art. 29 Geldleistungen für Rentner
Art. 30 Beiträge der Rentner
Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
Art. 31 Allgemeine Bestimmung
Art. 32 Rangfolge der Sachleistungsansprüche – Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat
Art. 33 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
Art. 34 Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Art. 35 Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 2: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Art. 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
Art. 37 Transportkosten
Art. 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
Art. 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
Art. 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
Art. 41 Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 3: Sterbegeld
Art. 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt
Art. 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
Kapitel 4: Leistungen bei Invalidität
Art. 44 Personen, für die ausschliesslich Rechtsvorschriften des Typs A galten
Art. 45 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten
Art. 46 Personen, für die entweder ausschliesslich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs A als auch des Typs B galten
Art. 47 Verschlimmerung des Invaliditätszustands
Art. 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
Art. 49 Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 5: Alters- und Hinterbliebenenrenten
Art. 50 Allgemeine Vorschriften
Art. 51 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
Art. 52 Feststellung der Leistungen
Art. 53 Doppelleistungsbestimmungen
Art. 54 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
Art. 55 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
Art. 56 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
Art. 57 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Art. 58 Gewährung einer Zulage
Art. 59 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
Art. 60 Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 6: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Art. 61 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Art. 62 Berechnung der Leistungen
Art. 63 ¹⁶ Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
Art. 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
Art. 65 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
Art. 65 a ¹⁷ Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit besteht
Kapitel 7: Vorruhestandsleistungen
Art. 66 Leistungen
Kapitel 8: Familienleistungen
Art. 67 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen
Art. 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
Art. 68 a Gewährung von Leistungen
Art. 69 Ergänzende Bestimmungen
Kapitel 9: Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
Art. 70 Allgemeine Vorschrift
Titel IV: Verwaltungskommission und beratender Ausschuss
Art. 71 Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungskommission
Art. 72 Aufgaben der Verwaltungskommission
Art. 73 Fachausschuss für Datenverarbeitung
Art. 74 Rechnungsausschuss
Art. 75 Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Titel V: Verschiedene Bestimmungen
Art. 76 Zusammenarbeit
Art. 77 Schutz personenbezogener Daten
Art. 78 Elektronische Datenverarbeitung
Art. 79 Finanzierung von Massnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
Art. 80 Befreiungen
Art. 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
Art. 82 Ärztliche Gutachten
Art. 83 Anwendung von Rechtsvorschriften
Art. 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
Art. 85 Ansprüche der Träger
Art. 86 Bilaterale Vereinbarungen
Titel VI: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 87 Übergangsbestimmungen
Art. 87 a ²⁰ Übergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012
Art. 88 Aktualisierung der Anhänge
Art. 89 Durchführungsverordnung
Art. 90 Aufhebung
Art. 91 Inkrafttreten
Anhang I
Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
I. Unterhaltsvorschüsse
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Spanien
Frankreich
Litauen
Luxemburg
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Schweiz
II. Besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
Belgien
Bulgarien
Tschechische Republik
Estland
Spanien
Frankreich
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Polen
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweiz
Anhang II
Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten
Allgemeine Bemerkungen
Belgien – Deutschland
Belgien – Luxemburg
Bulgarien – Deutschland
Bulgarien – Österreich
Bulgarien – Slowenien
Tschechische Republik – Deutschland
Tschechische Republik – Zypern
Tschechische Republik – Luxemburg
Tschechische Republik – Österreich
Tschechische Republik – Slowakei
Dänemark – Finnland
Dänemark – Schweden
Deutschland – Spanien
Deutschland – Frankreich
Deutschland – Luxemburg
Deutschland – Ungarn
Deutschland – Niederlande
Deutschland – Österreich
Deutschland – Polen
Deutschland – Rumänien
Deutschland – Slowenien
Deutschland – Slowakei
Deutschland – Vereinigtes Königreich
Irland – Vereinigtes Königreich
Spanien – Portugal
Italien – Slowenien
Luxemburg – Portugal
Luxemburg – Slowakei
Ungarn – Österreich
Ungarn – Slowenien
Ungarn – Slowakei
Österreich – Polen
Österreich – Rumänien
Österreich – Slowenien
Österreich – Slowakei
Finnland – Schweden
Schweiz – Deutschland
Schweiz – Spanien
Schweiz – Italien
Anhang III
Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern
Anhang IV
Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
Anhang V
Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitgliedstaat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch aufgeführt ist)
Anhang VI ⁴²
Rechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten
Tschechische Republik
Estland
Irland
Griechenland
Lettland
Ungarn
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes Königreich
Anhang VII
Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität
Belgien
Mitgliedstaat | Systeme, die von den Trägern der Mitgliedstaaten angewandt werden, die eine Entscheidung zur | Systeme, die von den belgischen Trägern, für die die Entscheidung im Falle der Übereinstimmung bindend ist, angewandt werden | |||||
Allgemeines System | Knappschaftliches System | System der Seeleute | Ossom | ||||
Allgemeine Invalidität | Berufsunfähigkeit | ||||||
Frankreich | 1. Allgemeines System: | ||||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine | ||
| |||||||
| |||||||
2. Landwirtschaftliches System | |||||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine | ||
| |||||||
| |||||||
3. Knappschaftliches System: | |||||||
|
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine | ||
| |||||||
| keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | ||
4. System der Seeleute: | |||||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine | ||
| |||||||
Italien | 1. Allgemeines System: | ||||||
| keine | Übereinstimmung | Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine | ||
| |||||||
2. System der Seeleute: | |||||||
| keine | keine | keine | keine | keine | ||
Frankreich
Mitgliedstaat | Systeme, die von den Trägern der Mitgliedstaaten angewandt werden, die eine Entscheidung zur Anerkennung der Invalidität getroffen haben | Systeme, die von den französischen Trägern, für die die Entscheidung im Falle der Übereinstimmung bindend ist, angewandt werden | |||||||||||
Allgemeines System | Landwirtschaftliches System | Knappschaftliches System | System der Seeleute | ||||||||||
Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | Invalidität von zwei Dritteln | Vollinvalidität | Pflegefälle | Allgemeine Invalidität von zwei Dritteln | Pflegefälle | Berufsunfähigkeit | Allgemeine Invalidität von zwei Dritteln | Volle Berufsunfähigkeit | Pflegefälle | ||
Belgien | 1. Allgemeines System | Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | keine | keine | keine |
2. Knappschaftliches | |||||||||||||
| Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | keine | keine | keine | |
| keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | Übereinstimmung⁴³ | ||||
3. System der Seeleute | Übereinstimmung⁴⁴ | keine | keine | Übereinstimmung⁴⁴ | keine | keine | Übereinstimmung⁴⁴ | keine | keine | keine | keine | keine | |
Italien | 1. Allgemeines System | ||||||||||||
| Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | keine | keine | keine | |
| Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | Übereinstimmung | keine | keine | keine | keine | keine | |
2. System der Seeleute | |||||||||||||
| keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | keine | |
Italien
Mitgliedstaaten | Systeme, die von den Trägern der Mitgliedstaaten | Systeme, die von den italienischen Trägern, für die die Entscheidung im Falle der Übereinstimmung | |||
Allgemeines System | Seedienstuntaugliche Seeleute | ||||
Arbeiter | Angestellte | ||||
Belgien | 1. Allgemeines System | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | |
2. Knappschaftliches System | |||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
| keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
3. System der Seeleute | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
Frankreich | 1. Allgemeines System | ||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
2. Landwirtschaftliches System | |||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
3. Knappschaftliches System | |||||
| Übereinstimmung | Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
| keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
4. System der Seeleute | |||||
| keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | keine Übereinstimmung | ||
| |||||