Notenaustausch vom 29. April 2019 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/592 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) In Kraft getreten am 29. April 2019 (Stand am 29. April 2019)
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