Übereinkommen
zwischen der Schweiz und den Bodensee‑Uferstaaten betreffend das Verfahren bei Beurkundung von Geburts‑ und Sterbefällen auf dem Bodensee oder wenn eine Leiche aus dem See aufgenommen wird Vom Bundesrat genehmigt am 29. November 1878 In Kraft getreten für die Schweiz am 16. März 1880 ¹ BS 11 813
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