Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2020–2026
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                            212.23 Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Beisitz enden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2020–2026 (vom 3. Februar 2020)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 27. Mai 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und in den gleichlautenden Antrag der Justizkommission vom 25. Sep tember 2019, beschliesst: I.  Die  Zahl  der  Beisitzenden  de r  Arbeitsgerichte  wird  für  die Amtsdauer 2020–2026 wie folgt festgesetzt: Bezirksgericht Zahl der Beisitzenden Affoltern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12 Andelfingen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12 Bülach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20 Dielsdorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18 Dietikon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20 Hinwil
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18 Horgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18 Meilen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22 Pfäffikon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18 Uster
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18 Winterthur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20 Zürich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            120 II.  Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 75, 238 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 ABl 2019-07-12 .