Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
1 559.14 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 04.06.2008 (Stand 12.03.2014) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.14-1 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anläss lich von Sportveranstaltungen bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen handelt.
Art. 3
1 Der Grosse Rat ist zuständig, das Konkordat gemäss Artikel 16 zu kündigen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 4. Juni 2008 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1] * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
08-130
559.14 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
04.06.2008 01.01.2010 Erlass Erstfassung 08-130
3 559.14 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 04.06.2008 01.01.2010 Erstfassung 08-130
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