Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die... (861.33)
Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die... (861.33)
Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr
1 Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien
861.33 Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (vom 12. Februar 2018)
1 Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, gestützt auf §
24 a Abs.
2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978
3 , §
15 Abs. 2 der Feuerwehr verordnung vom 22. April 2009
4 , Ziff. 3.4.1 der VKF Brandschutzricht linie 20-15 Brandmeldeanlagen, Ziff. 3.6.1 der VKF Brandschutzricht linie 19-15 Sprinkleranlagen und §
4 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni 1966
2 , beschliesst:
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Die Tarifordnung bestimmt, welc he Kosten der Eigentümerin oder dem Eigentümer einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) für die Auf schaltung von Alarmkriterien auf di e Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (ELZ) auferlegt werden. Als GMA bezeichnet werden Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Speziala nlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und Wasseralarme, Handtaste r oder Notausschalter).
Anspruchs
-
berechtigung
§ 2.
Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer einer GMA ist die GVZ Gebä udeversicherung Kan ton Zürich.
Aufschalt
-
gebühren GMA
pro Alarmüber-
mittlungsanlage
§ 3.
1 Für die Aufschaltung von Neua nlagen werden 400 Franken verrechnet.
2 Die Rechnungstellung der GVZ erfo lgt mit der ersten Jahresrech nung der Alarmierungskosten.
Jahresgebühr
§ 4.
1 Die GVZ legt folgende jährlich wiederkehrenden Alarmie rungsgebühren pro Alarm übertragungsanlage fest: – Alarmübertragungsanlagen
300 Franken pro Kriterium mit 1–3 Kriterien – Alarmübertragungsanl agen
1200 Franken ab 4 Kriterien
2 Die jährlichen Alarmierungskos ten sind der GVZ auch dann ge schuldet, wenn die Anlage unt erjährig deaktiviert wurde.
2
861.33 Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien Inkraftsetzung
§ 5.
Dieser Tarif tritt am 1. April 2018 in Kraft.
1 OS 73, 153 ; Begründung siehe ABl 2018-02-23 .
2 LS 682 .
3 LS 861.1 .
4 LS 861.2 .