Vereinbarung
Art. 1 Zweck
Art. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Vorgesehene Massnahmen
kurzfristig: | Erneuerung der Linie Haut-Bugey (Bellegarde–La Cluse–Bourg-en-Bresse), um die eventuelle Benützung von Neigetechnik-Rollmaterial zu erlauben. | |
später: | Andere Bauten und punktueller Ausbau, um die Reisezeit zwischen Genf und Mâcon verkürzen zu können. | |
Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und Genf im Rahmen des Baus des West- und Südastes des TGV Rhin-Rhône. | ||
Vernetzung mit dem Regionalverkehr. |
kurzfristig: | Verbesserung der Stromversorgung zwischen | |
Infrastruktur für die eventuelle Benützung von Neigetechnik-Rollmaterial | ||
später: | Punktueller Ausbau der Linie zwischen Dole und | |
Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und der Schweiz via den Jurabogen im Rahmen der Verwirklichung des West-Astes des TGV Rhin–Rhône. | ||
Vernetzung mit dem Regionalverkehr. |
kurzfristig: | Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten für die Zugsläufe zwischen Paris und Basel–Zürich. | |
Punktuelle Verbesserungen im Bereich St-Louis–Basel. | ||
Benützung der neuen europäischen TGV-Est-Linie. | ||
später: | Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und der Schweiz via Basel im Rahmen der Verwirklichung des TGV Rhin-Rhône. | |
Vernetzung mit dem Regionalverkehr. |
Art. 4 Ausführung und Finanzierung
Art. 5 Leistungen
Art. 6 Koordination zwischen den Vertragsparteien
Art. 7 Lenkungsausschuss
Art. 8 Inkrafttreten
Für den | Für die |
Moritz Leuenberger | Jean-Claude Gayssot |