Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages
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                            235.41 Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages (vom 11. September 2013)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat beschliesst: I.  Vermieterinnen  und  Vermieter von  Wohnräumen  im  Kanton Zürich  sind  verpflichtet,  beim  Ab schluss  eines  neuen  Mietvertrages das Formular gemäss Art. 270 Abs. 2 OR
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 zu verwenden. II.  Dieser Beschluss tritt am 1. November 2013 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 68, 342 ; Begründung siehe ABl 2013-09-20 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 SR 220 .