Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages
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235.41 Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages (vom 11. September 2013)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton Zürich sind verpflichtet, beim Ab schluss eines neuen Mietvertrages das Formular gemäss Art. 270 Abs. 2 OR
2 zu verwenden. II. Dieser Beschluss tritt am 1. November 2013 in Kraft.
1 OS 68, 342 ; Begründung siehe ABl 2013-09-20 .
2 SR 220 .
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