Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts
1 162.112 Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 11.03.1999 (Stand 01.01.1999) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 77 der Kantonsverfassung 1 ) , Artikel 17 des Gesetzes vom 5. November 1992 über das öffentliche Dienstrecht (Personalgesetz; PG 2 ) ) sowie Artikel 4 des Gesetzes vom 14. März 1995 über die Organisation der Gerichts behörden in Zivil- und Strafsachen (GOG 3 ) ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Die am 1. Januar 1999 beginnende Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts endet am 31. Dezember 2005.
Art. 2
1 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 11. März 1999 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Haller Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
1) BSG 101.1
2) Aufgehoben durch Personalgesetz vom 16. 9. 2004; BSG 153.01
3) Aufgehoben durch G vom 11. 6. 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft; BSG 161.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
99-27
162.112 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
11.03.1999 01.01.1999 Erlass Erstfassung 99-27
3 162.112 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 11.03.1999 01.01.1999 Erstfassung 99-27
Feedback