Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar
1 162.111 Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar vom 25.08.1986 (Stand 25.08.1986) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 26 Ziffer 13 der Staatsverfassung des Kantons Bern 1 ) und die Artikel 1 und 10 des Dekretes über das Dienstverhältnis der Behördemit glieder und des Personals der bernischen Staatsverwaltung 2 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Die am 1. Oktober 1986 beginnende neue Amtsdauer für einen Teil der Mit glieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember 1994.
Art. 2
1 Die laufende Amtsdauer aller andern Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Amtsdauer zu Ende geht.
Art. 3
1 Die Amtszeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes beginnt künftig am 1. Januar des auf die Erneuerungswahlen folgenden Jahres.
Art. 4
1 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
1) BSG 101.1
2) Aufgehoben durch das Gesetz vom 5.11.1992 über das öffentliche Dienstrecht, aufgehoben durch das Personalgesetz vom 16. 9. 2004; BSG 153.01 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
1986 d 246 | f 254
162.111 2 Bern, 25. August 1986 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Schläppi Der Staatsschreiber: Nuspliger
3 162.111 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 25.08.1986 25.08.1986 Erlass Erstfassung 1986 d 246 | f 254
162.111 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 25.08.1986 25.08.1986 Erstfassung 1986 d 246 | f 254
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