Dekret über die Anzahl Kammerschreiberinnen- und Kammerschreiberstellen am Verwaltun... (162.612)
    CH - BE

    Dekret über die Anzahl Kammerschreiberinnen- und Kammerschreiberstellen am Verwaltungsgericht

    162.612
    20. November 2002 Dekret über die Anzahl Kammerschreiberinnen- und Kammerschreiberstellen am Verwaltungsgericht Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege [BSG
    155.21] , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

    Art. 1

    Anzahl Stellen Die Anzahl Kammerschreiberinnen- und Kammerschreiberstellen am Verwaltungsgericht wird auf höchstens 34 festgesetzt.

    Art. 2

    Aufhebung eines Erlasses Das Dekret vom 12. September 1989 über die Zahl der Kammerschreiberinnen und Kammerschreiber am Verwaltungsgericht wird aufgehoben.

    Art. 3

    Inkrafttreten Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bern, 20. November 2002 Widmer Krähenbühl RRB Nr. 1428 vom 21. Mai 2003: Inkraftsetzung auf den 1. August 2003 Anhang
    20.11.2002 D BAG 03–49, in Kraft am 1. 8. 2003 Änderungen
    10.4.2008 D BAG 08–46, in Kraft am 1. 1. 2009
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren