Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über Auflagen für di... (747.224.010.2)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über Auflagen für die Inbetriebnahme von Rheinschiffen und Massnahmen zur Förderung des Rheinschiffsverkehrs 1

vom 28. April 1999 (Stand am 29. April 1999) ¹ Der Text dieser V und ihrer Änderungen wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind bei der EDMZ, 3003 Bern, erhältlich. Diese V ersetzt die Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt vom 19. Mai 1989 [ AS 1989 1544 ] über die vorübergehende Einführung von Massnahmen der Strukturbereinigung in der Rheinschiffahrt, die mit Beschluss 1999-I-8 vom 28. April 1999 mit Wirkung ab 29. April 1999 von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt aufgehoben worden ist.
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