Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln (Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Allgemeine Voraussetzungen
2. Abschnitt: Anforderungen an die Dokumentationen für die Zulassung eines Arzneimittels der Humanmedizin (Humanarzneimittel)
Art. 3 Dokumentation über die analytischen, chemischen und pharmazeutischen Prüfungen
Art. 4 Dokumentation über die pharmakologischen und toxikologischen Prüfungen
Art. 5 Dokumentation über die klinischen Prüfungen
Art. 5 a ¹² Dokumentation zum Risikomanagement-Plan
Art. 6 Besondere Anforderungen bei fixen Arzneimittelkombinationen
3. Abschnitt: Anforderungen an die Dokumentationen für die Zulassung eines Arzneimittels der Veterinärmedizin (Tierarzneimittel)
Art. 7 Dokumentation über die analytischen, chemischen und pharmazeutischen Prüfungen
Art. 8 Dokumentation über die Unbedenklichkeit
Art. 9 Zusätzliche Dokumentation über die Unbedenklichkeit und über Rückstände bei Untersuchungen an Nutztieren
Art. 10 ¹⁵ Zulässigkeit pharmakologisch wirksamer Stoffe und Vorschlag der Absetzfristen
Art. 11 Dokumentation über die vorklinischen und die klinischen Prüfungen
4. Abschnitt: Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Arzneimittelinformation
Art. 12 ¹⁶ Angaben und Texte auf Behälter und Packungsmaterial
Art. 12 a ¹⁸ Bezeichnung und Gestaltung bei Verwechslungsrisiko
Art. 13 ¹⁹ Fachinformation
Art. 14 ²⁰ Packungsbeilage
Art. 14 a ²¹ Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung und Arzneimittel mit besonders hervorgehobenen Warnhinweisen
Art. 14 b ²² Deklaration von Wirkstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen
Art. 15 ²³
Art. 16 ²⁴ Ausnahmen
Art. 17 Übermittlung der Texte an die Swissmedic
5. Abschnitt: Behördliche Chargenfreigabe
Art. 18 Arzneimittelkategorien
Art. 19 Gesuch
Art. 20 Voraussetzung
Art. 21 Chargenfreigabe-Zertifikat
Art. 22 Meldepflicht der Zulassungsinhaberin
5 a . Abschnitt: ²⁶ Änderungen der Zulassung von Arzneimitteln nach den Artikeln 21–24, 25 a und 25 b VAM ²⁷
Art. 22 a ²⁸ Einstufung der Änderungen
Art. 22 b Sammelgesuche
Art. 22 c Mehrfachgesuche
6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen ³²
Art. 23 Inspektionen
Art. 23 a ³⁴
Art. 23 b ³⁵
Art. 23 c ³⁶ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. September 2018
Art. 24 Inkrafttreten
Anhang 1 ³⁷
Angaben und Texte auf Behälter und Packungsmaterial von Humanarzneimitteln
1 Allgemeine Anforderungen
2 Besondere Anforderungen
2bis Besondere Anforderungen für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung
3 Kennzeichnung der Abgabekategorie
Anhang 1a ³⁸
Angaben und Texte auf Behälter und Packungsmaterial von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln ohne Indikation und Arzneimitteln der Gemmotherapie ohne Indikation
1 Allgemeine Anforderungen
2 Besondere Anforderungen
3 Kennzeichnung der Abgabekategorie
Anhang 1b ⁴⁰
Angaben und Texte auf Behälter und Packungsmaterial von asiatischen Arzneimitteln ohne Indikation
1 Allgemeine Anforderungen
2 Besondere Anforderungen
3 Kennzeichnung der Abgabekategorie
Anhang 2 ⁴²
Anhang 3 ⁴³
Anforderungen an die Deklaration von Wirkstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen von Humanarzneimitteln
1 Deklarationspflicht
2 Hilfsstoffe von besonderem Interesse
Anhang 3a ⁴⁴
Pharmazeutische Hilfsstoffe von besonderem Interesse ⁴⁵
Anhang 4 ⁴⁶
Anforderungen an die Fachinformation für Humanarzneimittel
1 Allgemeine Hinweise
2 Veröffentlichung
3 Anforderungen
Reihenfolge | Rubrik/Titel/Inhalt |
1. | Bezeichnung des Arzneimittels (eingetragene Handelsmarke) |
2. | Zusammensetzung:
|
3. | Darreichungsform und Wirkstoffmenge pro Einheit |
4. | Indikationen/Anwendungsmöglichkeiten |
5. | Dosierung/Anwendung |
6. | Kontraindikationen |
7. | Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen |
8. | Interaktionen |
9. | Schwangerschaft, Stillzeit |
10. | Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit und auf das Bedienen von Maschinen |
11. | Unerwünschte Wirkungen «Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.» |
12. | Überdosierung |
13. | Eigenschaften/Wirkungen
|
14. | Pharmakokinetik
|
15. | Präklinische Daten |
16. | Sonstige Hinweise
|
17. | Zulassungsnummer (Swissmedic) |
18. | Packungen (mit Angabe der Abgabekategorie) |
19. | Zulassungsinhaberin (Firma und Sitz gemäss Handelsregisterauszug) |
20. | Stand der Information |
Anhang 5.1 ⁴⁸
Anforderungen an die Packungsbeilage für Humanarzneimittel («Patienteninformation»)
1 Allgemeine Hinweise
2 Veröffentlichung
3 Anforderungen
Reihenfolge | Titel/Fixtext |
1. | «Information für Patientinnen und Patienten» Für verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Dieses Arzneimittel ist Ihnen persönlich verschrieben worden, und Sie dürfen es nicht an andere Personen weitergeben. Auch wenn diese die gleichen Krankheitssymptome haben wie Sie, könnte ihnen das Arzneimittel schaden. Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.» Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, denn sie enthält wichtige Informationen. Dieses Arzneimittel haben Sie entweder persönlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verschrieben erhalten, oder Sie haben es ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke oder Drogerie bezogen. Wenden Sie das Arzneimittel gemäss Packungsbeilage beziehungsweise nach Anweisung des Arztes, Apothekers (oder Drogisten*) bzw. der Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*) an, um den grössten Nutzen zu haben. Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.»
|
2. | … (Name des Präparates) |
3. | «Was ist … und wann wird es angewendet?» Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin» |
4. | «Was sollte dazu beachtet werden?» Hinweis für Diabetiker: «Dieses Arzneimittel enthält … g verwertbare Kohlenhydrate pro Einzeldosis» |
5. | «Wann darf … nicht eingenommen/ angewendet werden?» Falls keine Kontraindikationen bekannt sind, ist folgende Formulierung zu wählen: «Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt.» |
6. | «Wann ist bei der Einnahme / Anwendung von … Vorsicht geboten?» Bei Arzneimitteln, die einen Hilfsstoff von besonderem Interesse enthalten: Hinweise gemäss Anhang 3a. Falls zutreffend: «Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!» Falls keine Vorsichtsmassnahmen erforderlich sind, ist folgende Formulierung zu wählen: «Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen zu befolgen.» «Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin oder Apothekerin (Drogistin*), wenn Sie
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7. | «Darf … während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit Falls zutreffend: «Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. die Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*) um Rat fragen.»
|
8. | «Wie verwenden Sie …?» Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. mit Ihrer Ärztin,
|
9. | «Welche Nebenwirkungen kann … haben?» «Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*). Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. » Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, ist folgende Formulierung zu wählen: «Für … sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden.» «Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).»
|
10. | «Was ist ferner zu beachten?» «Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit ‹EXP› bezeichneten Datum verwendet werden.»¹ Lagerungshinweis. Kinderwarnung. «Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker (oder Drogist*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).² Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.»
|
11. | «Was ist in … enthalten?» Wirkstoffe (Kurzbezeichnung in den drei Amtssprachen. Darreichungsform und Wirkstoff mit Mengenangabe pro Einheit.) Hilfsstoffe (Kurzbezeichnung in den drei Amtssprachen inkl. E‑Nummer.) |
12. | «Zulassungsnummer» Zulassungsnummer (Swissmedic) |
13. | «Wo erhalten Sie …? Welche Packungen sind erhältlich?»
|
14. | «Zulassungsinhaberin» (Firma und Sitz gemäss Handelsregisterauszug) Kann auch im Anschluss an die drei Sprachversionen der PI aufgeführt werden |
15. | «Herstellerin» (fakultativ) |
16. | «Diese Packungsbeilage wurde im … (Monat/Jahr) letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.» |
Anhang 5.2 ⁵⁰
Anforderungen an die Patienteninformation für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
1 Allgemeine Hinweise
2 Veröffentlichung
3 Anforderungen
Reihenfolge | Titel/Fixtext |
1. | «Information für Patientinnen und Patienten» Für verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Dieses Arzneimittel ist Ihnen persönlich verschrieben worden, und Sie dürfen es nicht an andere Personen weitergeben. Auch wenn diese die gleichen Krankheitssymptome haben wie Sie, könnte ihnen das Arzneimittel schaden. Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.» |
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, denn sie enthält wichtige Informationen. Dieses Arzneimittel haben Sie entweder persönlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verschrieben erhalten, oder Sie haben es ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke (oder Drogerie*) bezogen. Wenden Sie das Arzneimittel gemäss Packungsbeilage beziehungsweise nach Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.»
| |
2a. | … (Name des Präparates), galenische Form |
2b. | «Homöopathisches Arzneimittel (Homöopathisch-spagyrisches Arzneimittel, Spagyrisches Arzneimittel)» oder «Anthroposophisches Arzneimittel» oder «Arzneimittel auf Grundlage anthroposophischer Erkenntnis» oder «Biochemisches Arzneimittel nach Dr. Schüssler» Erwähnung von 2b fakultativ, wenn gleichzeitig Bestandteil von 2a |
3. | «Wann wird … angewendet?» Für verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann … auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik kann … auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis kann … auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler kann … auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.» Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann … bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik kann … bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis kann … bei/zur/für … angewendet werden.» «Gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler kann … bei/zur/für … angewendet werden.» Für nach Art. 25 Abs. 2 KPAV zugelassene Arzneimittel: «Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild (gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik, gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler) wird … individuell, d.h., auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten bzw. der jeweiligen Patientin abgestimmt, angewendet. Eine Angabe, bei welchen Krankheiten und Beschwerden das vorliegende Arzneimittel angewendet werden kann, ist daher nicht möglich.» |
4. | «Was sollte dazu beachtet werden?» |
«Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob … gleichzeitig eingenommen/angewendet werden darf.» | |
Hinweis für Diabetiker: «Dieses Arzneimittel enthält … g verwertbare Kohlenhydrate pro Einzeldosis» | |
5./6. | «Wann darf … nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen / angewendet werden?» Bei homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln, die einen Hilfsstoff von besonderem Interesse enthalten: Hinweise gemäss Anhang 3a Falls zutreffend: «Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!» Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, für die keine Daten zu Kindern und Jugendlichen vorliegen: «Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren soll … nicht angewendet werden.» Falls weder Kontraindikationen noch Vorsichtsmassnahmen vorhanden sind: «Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig.» «Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*), wenn Sie
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7. | «Darf … während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit |
Falls zutreffend: «Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. die Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*) um Rat fragen.»
Vorbehalten bleiben in Einzelfällen, z.B. alkoholhaltige Arzneimittel, strengere Hinweise | |
8. | «Wie verwenden Sie …?» Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker oder mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.» Bei verschreibungspflichtigen Injektionspräparaten, die vom Arzt oder der Ärztin direkt angewendet werden: «Dosierung / Anwendung: …» Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, für die keine Daten zu Kindern und Jugendlichen vorliegen: «Dosierung für Erwachsene / Anwendung bei Erwachsenen: …» «Für Kinder und Jugendliche wurden die Anwendung und die Sicherheit von … bisher nicht geprüft.» Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn bei der Behandlung eines Kleinkindes / Kindes die gewünschte Besserung nicht eintritt, ist mit ihm ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder mit Ihrer Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).» Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, sofern aufgrund eines bestimmten Anwendungsgebiets oder Stoffs Angaben zur Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen gemacht oder diese ausgeschlossen werden: «Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten oder mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.» |
9. | «Welche Nebenwirkungen kann … haben?» «Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*). Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.» Für homöopathische Arzneimittel: «Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie … ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).» Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, ist folgende Formulierung zu wählen: «Für … sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden.» «Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin
|
10. | «Was ist ferner zu beachten?» «Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit ‹EXP› bezeichneten Datum verwendet werden.»¹ Lagerungshinweis. Kinderwarnung. «Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker (oder Drogist*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*). Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation².»
|
11. | «Was ist in … enthalten?» Wirkstoffe: Bezeichnung der wirksamen Bestandteile in den drei Amtssprachen. In begründeten Fällen kann die neulateinische Deklaration verwendet werden. Darreichungsform und Wirkstoff mit Mengenangabe pro Einheit. Falls zutreffend: Hilfsstoffe (Kurzbezeichnung in den drei Amtssprachen inkl. E‑Nummern) |
12. | «Zulassungsnummer» Zulassungsnummer (Swissmedic) |
13. | «Wo erhalten Sie …? Welche Packungen sind erhältlich?»
|
14. | «Zulassungsinhaberin» (Firma und Sitz gemäss Handelsregisterauszug) Kann auch im Anschluss an die drei Sprachversionen der PI aufgeführt werden. |
15. | «Herstellerin» (fakultativ) |
16. | «Diese Packungsbeilage wurde im … (Monat/Jahr) letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.» |
Anhang 5.3 ⁵²
Anforderungen an die Patienteninformation für Phytoarzneimittel
1 Allgemeine Hinweise
2 Ausnahmen
3 Veröffentlichung
4 Anforderungen
Reihenfolge | Titel/Fixtext |
1. | «Information für Patientinnen und Patienten» Für verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Dieses Arzneimittel ist Ihnen persönlich verschrieben worden, und Sie dürfen es nicht an andere Personen weitergeben. Auch wenn diese die gleichen Krankheitssymptome haben wie Sie, könnte ihnen das Arzneimittel schaden. Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.» |
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: «Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, denn sie enthält wichtige Informationen. Dieses Arzneimittel haben Sie entweder persönlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verschrieben erhalten, oder Sie haben es ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke oder Drogerie bezogen. Wenden Sie das Arzneimittel gemäss Packungsbeilage beziehungsweise nach Anweisung des Arztes, Apothekers (oder Drogisten*) bzw. der Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*) an, um den grössten Nutzen zu haben. | |
Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.» * nur bei Präparaten der Abgabekategorie D | |
2a. | … (Name des Präparates), galenische Form |
2b. | «Pflanzliches Arzneimittel» Erwähnung von 2b fakultativ, wenn gleichzeitig Bestandteil von 2a |
3. | «Was ist … und wann wird es angewendet?» |
Wenn pharmakologische Eigenschaften aufgezählt werden sollen und kein klinisch kontrollierter Wirksamkeitsnachweis besteht:
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Wenn ein klinisch kontrollierter Wirksamkeitsnachweis besteht, können die Eigenschaften der Pflanzen resp. des Präparates in folgender Weise erwähnt werden:
| |
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin.» | |
4. | «Was sollte dazu beachtet werden?» Hinweis für Diabetiker: «Dieses Arzneimittel enthält … g verwertbare Kohlenhydrate pro Einzeldosis» |
5./6. | «Wann darf … nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen / angewendet werden?» Bei pflanzlichen Arzneimitteln, die einen Hilfsstoff von besonderem Interesse enthalten: Hinweise gemäss Anhang 3a. Falls zutreffend: «Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!» Falls weder Kontraindikationen noch Vorsichtsmassnahmen vorhanden sind: «Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig.» «Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*), wenn Sie
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7. | «Darf … während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit |
Falls zutreffend: «Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. die Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*) um Rat fragen.» * nur bei Präparaten der Abgabekategorie D | |
Vorbehalten bleiben in Einzelfällen, z.B. alkoholhaltige Arzneimittel, strengere Hinweise | |
8. | «Wie verwenden Sie …?» |
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder | |
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: «Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) bzw. mit Ihrer Ärztin, * nur bei Präparaten der Abgabekategorie D | |
9. | «Welche Nebenwirkungen kann … haben?» «Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*). Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.» Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, ist folgende Formulierung zu wählen: «Für … sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden.» «Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker (oder Drogisten*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).»
|
10. | «Was ist ferner zu beachten?» «Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit ‹EXP› bezeichneten Datum verwendet werden.»¹ Lagerungshinweis. Kinderwarnung. «Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker (oder Drogist*) oder Ihre Ärztin, Apothekerin (oder Drogistin*).² Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.»
|
11. | «Was ist in … enthalten?» Bezeichnung der pflanzlichen wirksamen Bestandteile in den drei Amtssprachen. Darreichungsform und Wirkstoff mit Mengenangabe pro Einheit. Die neulateinische Deklaration kann auf Antrag in begründeten Fällen verwendet werden. Falls zutreffend: Hilfsstoffe (Kurzbezeichnung in den drei Amtssprachen inkl. E‑Nummern) |
12. | «Zulassungsnummer» Zulassungsnummer (Swissmedic) |
13. | «Wo erhalten Sie …? Welche Packungen sind erhältlich?» |
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14. | «Zulassungsinhaberin» |
(Firma und Sitz gemäss Handelsregisterauszug) Kann auch im Anschluss an die drei Sprachversionen der PI aufgeführt werden | |
15. | «Herstellerin» (fakultativ) |
16. | «Diese Packungsbeilage wurde im … (Monat/Jahr) letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.» |
Anhang 5.4 ⁵⁴
Anforderungen an die Patienteninformation für Arzneimittel der asiatischen Medizin ohne Indikation
1 Allgemeine Hinweise
2 Anforderungen
Anhang 6 ⁵⁶
Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Arzneimittelinformation für Tierarzneimittel
1 Allgemeine Hinweise
2 Deklaration von Wirkstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen
3 Anforderungen an die Texte auf Behälter und Packungsmaterial
3.1 Allgemeine Anforderungen
3.2 Besondere Anforderungen
3.3 Kennzeichnung der Abgabekategorie
4 Anforderungen an die Tierarzneimittel-Fachinformation
Reihenfolge | Rubrik/Titel/Inhalt |
1. | Bezeichnung des Tierarzneimittels |
2. | Quantitative Zusammensetzung an Wirkstoffen und Hilfsstoffen von besonderem Interesse |
3. | Darreichungsform |
4. | Klinische Angaben Gliederung in:
|
5. | Pharmakologische Eigenschaften (inkl. ATCvet-Code) Gliederung in:
|
6. | Pharmazeutische Angaben Gliederung in:
|
7. | Zulassungsinhaberin |
8. | Zulassungsnummer |
9. | Datum der Erteilung der Erstzulassung / Erneuerung der Zulassung |
10. | Stand der Information |
11. | Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung |
5 Anforderungen an die Tierarzneimittel-Packungsbeilage
Reihenfolge | Rubrik/Titel/Inhalt |
1. | Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin und, wenn unterschiedlich, der Herstellerin, die für die Chargenfreigabe verantwortlich ist. |
2. | Bezeichnung des Tierarzneimittels |
3. | Mindestens die quantitative Zusammensetzung an Wirkstoffen |
4. | Anwendungsgebiete pro Zieltierart |
5. | Gegenanzeigen |
6. | Nebenwirkungen |
7. | Zieltierarten |
8. | Dosierung für jede Zieltierart, Art und Dauer der Anwendung |
9. | Hinweise für die richtige Anwendung |
10. | Absetzfristen |
11. | Besondere Lagerungshinweise |
12. | Besondere Warnhinweise |
13. | Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien |
14. | Genehmigungsdatum der Packungsbeilage |
15. | Weitere Angaben (Packungsgrössen) |