Beschluss des Kantonsrates über die zuständige Rechtsmittelinstanz bei Anwendung des Jugendstrafgesetzes
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                            321.213 Beschluss des Kantonsrates über die zuständige Rechtsmittelinstanz bei Anwendung des Jugendstrafgesetzes (vom 31. März 2008)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 28. No vember 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und der Kommission für Just iz und öffentliche Sicherheit vom  28.  Februar  2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 ,  in  Anwendung  von  §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            70  des  Gerichtsverfas sungsgesetzes vom 13. Juni 1976
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 , beschliesst: I.  Gegen die gestützt auf das Jugendstrafgesetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 erlassenen Ver fügungen des Haftrichter s, des Präsidenten des Jugendgerichts und des Präsidenten  des  Beruf ungsgerichts  kann  beim  Obergericht  Rekurs nach §§
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            402 ff. StPO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 erhoben werden. II.  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 63, 180 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Weisung siehe ABl 2007, 2172 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 ABl 2008, 482 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 LS 211.1 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 LS 321 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 SR 311.1 .