Verordnung des VBS über das Personal für den Einsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (PVSPA-VBS)
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Zuständigkeit der Gruppe Verteidigung
Art. 3 Zuständigkeit des Generalsekretariats des VBS
Art. 4 Höhe der Einsatzzulage
Art. 5 Inkrafttreten
Anhang
Höhe der Einsatzzulage
Intensität | Normal | Leicht erhöht | Stark erhöht | Ausserordentlich hoch |
Einsatzbedingungen | ||||
Verfügbarkeit: | 5-Tage-Wochen, reguläre Arbeitszeiten, normale Einsatzbereitschaft | 5- bis 6-Tage-Wochen, durchschnittliche Arbeitsbelastung 9–12 Std./Tag, leicht erhöhte Einsatzbereitschaft | 7-Tage-Wochen, durchschnittliche Arbeitsbelastung bis 16 Std./Tag, stark erhöhte Einsatzbereitschaft | Ausserordentlich hohe Arbeitsbelastung, permanente Einsatzbereitschaft |
Isolation: | Keine Isolation, das eingesetzte Personal kann sich im Einsatzgebiet frei bewegen | Freie Freizeitgestaltung möglich, Ferien während des Einsatzes möglich | Freizeitgestaltung nur in engem Rahmen möglich, Ruhe in Camp, keine Ferien während des Einsatzes möglich | Kein Freizeitgestaltung möglich, Ruhe auf dem Einsatzobjekt, keine Ferien während des Einsatzes möglich |
Klima: | Einfache klimatische Bedingungen | Erschwerte klimatische Bedingungen | Schwierige klimatische Bedingungen | Sehr schwierige klimatische Bedingungen |
Entbehrungen: | Keine Entbehrungen (weitgehende persönliche Freiheiten) | Mässige Entbehrungen (Privatraum besteht) | Starke Entbehrungen (kein Privatraum verfügbar) | Maximale Entbehrung (keine persönlichen Freiheiten, jegliches Leben spielt sich innerhalb der Truppe ab) |
Physische und psychische Belastung: | Normale Grundbelastung | Leicht erhöhte Belastung | Stark erhöhte Belastung | Ausserordentlich hohe Belastung |
Risiken | ||||
Sicherheit im Einsatzgebiet: | Die politischen Behörden des Einsatzlandes und ihre militärischen und polizeilichen Kräfte üben die Kontrolle aus und haben auch die Absicht und die Fähigkeit, Aktionen des eingesetzten Personals zu unterstützen. | Die politischen Behörden des Einsatzlandes und ihre militärischen und polizeilichen Kräfte üben mehrheitlich die Kontrolle aus und haben auch die Absicht und Fähigkeit, Aktionen des eingesetzten Personals zu unterstützen. | Die politischen Behörden des Einsatzlandes und ihre militärischen und polizeilichen Kräfte üben wenig Kontrolle aus und haben auch nicht die Fähigkeit, Aktionen des eingesetzten Personals zu unterstützen. | Die politischen Behörden des Einsatzlandes und ihre militärischen und polizeilichen Kräfte üben die Kontrolle kaum oder gar nicht aus und sind nicht in der Lage, Aktionen des eingesetzten Personals zu unterstützen. |
Selbstständigkeit: | Die Unterstützung durch die übergeordnete Stufe vor Ort ist sichergestellt. | Die Unterstützung durch die übergeordnete Stufe vor Ort ist mehrheitlich sichergestellt. | Die Unterstützung durch die übergeordnete Stufe vor Ort ist mehrheitlich eingeschränkt. | Die übergeordnete Stufe kann kaum Unterstützung vor Ort leisten. |
Aufgaben im Einsatz: | Einzelne Aufgaben, normaler Koordinationsaufwand | Wenige Aufgaben, leicht erhöhter Koordinationsaufwand | Mehrere, parallele Aufgaben, stark erhöhter Koordinationsaufwand | Komplexe und vielschichtige Aufgaben, ausserordentlich hoher Koordinationsaufwand |
Bedrohung vor Ort: | Minimale Bedrohung | Leicht erhöhte Bedrohung | Stark erhöhte Bedrohung | Ausserordentlich hohe Bedrohung |
Risiken für Leib und Leben: | Minimale Risiken für Leib und Leben | Leicht erhöhtes Risiko für Leib und Leben | Stark erhöhtes Risiko für Leib und Leben | Ausserordentlich hohe Risiken für Leib und Leben |
Einsatzbedingte Mehrkosten | ||||
Persönliche Mehrkosten: | Normale Mehrkosten | Leicht erhöhte Mehrkosten | Stark erhöhte Mehrkosten | Ausserordentlich hohe Mehrkosten |
Betrag pro Tag in Franken: | 20.– | 50.– | 80.– | 110.– |