Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Berufsausübung von Bücherexperten und anerkannten Buchhaltern
Abschnitt I Lage der in Frankreich ansässigen Schweizer
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
B. Natürliche Personen
Art. 2
Art. 3
Art. 4
C. Juristische Personen
Art. 5
Abschnitt II Lage der nicht in Frankreich ansässigen Schweizer
A. Natürliche Personen
Art. 6
B. Juristische Personen
Art. 7
C. Gemeinsame Bestimmungen
Art. 8
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen für die Schweizer
A. Prüfung der Bewerbungen
Art. 9
B. Übergangsbestimmungen
Art. 10
Abschnitt IV Lage der in der Schweiz erwerbstätigen französischen Berufsangehörigen und Gesellschaften
Art. 11
Art. 12
Abschnitt V Allgemeine Bestimmungen
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Unterschriften
Max Holzer | Philippe Périer |
Anhang A
Anhang A zur französisch‑schweizerischen Vereinbarung über die Berufsausübung von Bücherexperten und anerkannten Buchhaltern
Anhang B
Anhang B zur französisch‑schweizerischen Vereinbarung über die Berufsausübung von Bücherexperten und anerkannten Buchhaltern
Anhang C
Anhang C zur französisch‑schweizerischen Vereinbarung über die Berufsausübung von Bücherexperten und anerkannten Buchhaltern
Kunde | Name und Vornamen: | ||
| Adresse: | ||
Beruf: | |||
Auftrag | Art: | ||
Zeitpunkt der Ausführung: | |||
Wahrscheinliche Dauer der Ausführung: | |||
Personal | Name des anerkannten Vertreters, der mit der Ausführung oder der Leitung der Arbeiten beauftragt ist (für Gesellschaften): | ||
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Namen der andern Berufsangehörigen, die an der Durchführung des Auftrages mitzuwirken haben: | |||
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(Ort) | , den | 19 | |
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(Unterschrift) | |||
* | Diese Erklärung, die ausschliesslich für die Verwaltung bestimmt ist, muss dem |
Schlussprotokoll
Max Holzer | Philippe Périer |