Briefwechsel vom 10. Dezember 1982 zwischen der Schweiz und China über die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben chinesischen Ursprungs 2
In Kraft getreten am 1. Januar 1983 ¹ ² Der Text dieses Briefwechsels ist in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze nicht veröffentlicht. Er kann beim Dienst für nationale Ursprungsfragen des Bundesamtes für Aussenwirtschaft, 3003 Bern, bezogen werden ( AS 1983 507 611 ).
Feedback