Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Ersatzmitglieder am Kassationsgericht
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                            212.721 Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Ersatzmitglieder am Kassationsgericht (vom 16. April 2007)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            66 Abs. 1 GVG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 und nach Einsichtnahme in die Anträge des  Kassationsgerichts  vom  28. August  2006
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und  der  Justizkommis sion vom 7. Februar 2007, beschliesst: I.  Die  Zahl  der  Mitglieder  des  Kassationsgerichts  wird  auf  10 Stellen (einschliesslich Präsidenti n oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident) festgesetzt. II.  Die Zahl der Ersatzrichteri nnen und Ersatzrichter am Kassa tionsgericht wird auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Stellen festgesetzt. III.   Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: a.   Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung der Zahl der Ersatz männer des Kassati onsgerichts vom 25. Februar 1980, b.   Beschluss des Kantons rates über die Zahl de r ordentlichen Richter am Kassationsgericht vom 9. Januar 1995, c.   Beschluss des Kantons rates über die Zahl de r ordentlichen Richter am Kassationsgericht vom 27. März 2006. IV.  Dieser  Beschluss  tritt  an  dem Tag  in  Kraft,  an  welchem  der Konstituierungsbeschluss des Kassationsgerichts für die Amtsperiode
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007–2013 in Kraft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 tritt. Bei der Wahl der Mitglieder und der Ersatz richterinnen und Ersatzrichter für diese Amtsperiode richtet sich der Kantonsrat nach diesem Beschluss. V.  Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 62, 204 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 ABl 2006, 1827 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LS 211.1 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 In Kraft seit 31. Juli 2007 ( ABl 2007, 1133 ).