Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für die Mitwirkung bei Aufnahme... (413.112.5)
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Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für die Mitwirkung bei Aufnahme- und Abschlussprüfungen an kantonalen Mittelschulen und kantonalen und beitragsberechtigten Berufsmaturitätsschulen

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413.112.5 Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für die Mitwirkung bei Aufnahme- und Abschlussprüfungen an kantonalen Mittel schulen und kantonalen und beitragsberechtigten Berufsmaturitätsschulen (vom 15. Juni 2005)
1 Die Bildungsdirektion beschliesst:
Geltungsbereich

§ 1.

Dieser Erlass regelt die Entsch ädigung für die Mitwirkung im Rahmen der Vorbereitung, der A bnahme und der Korrektur von Auf nahme- und Abschlussprüfungen an Mittelschulen und Berufsmaturi tätsschulen als Expert innen und Experten sowi e als Examinatorinnen und Examinatoren.
Spesen

§ 2.

Die Vergütung von allfälligen Spesen richtet sich nach

§§

64 ff. der Vollzugsverord nung zum Personalgesetz
2 .
Höhe der Ent
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schädigung

§ 3.

1 Die Entschädigung für di e Mitwirkung beträgt Fr.
40 pro Stunde (60 Minuten).
2 Für die Erstellung zentraler schriftlicher Aufnahme- oder Ab schlussprüfungen wird eine Entsch ädigung von Fr. 70 pro Stunde aus gerichtet.
3
Materielle
Prüfung

§ 4.

1 Die Schulleitungen sind für di e materielle Prüfung der aus zuzahlenden Entschädigungen verantwortlich.
2 Sie können dazu Ausführungsb estimmungen erlassen.
Inkrafttreten

§ 5.

1 Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Mai 2005 in Kraft.
2 Auf den gleichen Zeitpunkt werden die Verfügung der Erziehungs direktion vom 10. April 1992 sowie die Verfügung des Amtes für Be rufsbildung vom 18. Sept ember 1996 aufgehoben.
1 OS 60, 269 .
2 LS 177.111 .
3 Fassung gemäss B vom 20. Oktober 2015 ( OS 71, 2 ; ABl 2015-11-13 ). In Kraft seit 1. Januar 2015.
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