Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund d... (855a)
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    Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)

    Nr. 855a Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19) vom 2. April 2020 (Stand 2. April 2020) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007
    1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliessst:

    § 1

    Besondere Schliessungszeiten Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020
    1 Die Verkaufsgeschäfte sind am Abend spätestens zu schliessen: a. am Hohen Donnerstag um 18.30 Uhr, b. am Samstag vor Ostern um 17 Uhr.

    § 2

    Inkrafttreten und Geltungsdauer
    1 Die Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Sie ist zu veröf
    - fentlichen.
    1 SRL Nr.
    1 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2020-028
    2 Nr. 855a Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
    02.04.2020
    02.04.2020 Erstfassung G 2020-028
    Nr. 855a
    3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
    02.04.2020
    02.04.2020 Erlass Erstfassung G 2020-028
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