Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)
Nr. 855a Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19) vom 2. April 2020 (Stand 2. April 2020) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007
1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliessst:
§ 1
Besondere Schliessungszeiten Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020
1 Die Verkaufsgeschäfte sind am Abend spätestens zu schliessen: a. am Hohen Donnerstag um 18.30 Uhr, b. am Samstag vor Ostern um 17 Uhr.
§ 2
Inkrafttreten und Geltungsdauer
1 Die Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Sie ist zu veröf
- fentlichen.
1 SRL Nr.
1 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2020-028
2 Nr. 855a Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
02.04.2020
02.04.2020 Erstfassung G 2020-028
Nr. 855a
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
02.04.2020
02.04.2020 Erlass Erstfassung G 2020-028
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