Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren
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235.52 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren (vom 5. August 1937)
1 I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapie ren durch Lagerhalter (Art.
482, 1153–1155 des revidierten Schweize rischen Obligationenrechtes
4 und Art. 902 und 925 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
3 ) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden Warenpapieren ohne vo rherige Einholung de r Bewilligung (Art.
1155 OR)
4 aftsdirektion übertragen. II. Veröffentlichung im Amtsblatt
2 und in der Gesetzessammlung.
1 OS 35, 741 und GS II, 301.
2 ABl 1937, 414 vom 13. August 1937.
3 SR 210 .
4 SR 220 .
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