Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der Westschweizer Selbsteinkellerer
1 945.5 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der Westschweizer Selbsteinkellerer vom 10.11.2004 (Stand 23.03.2005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag der Volks wirtschaftsdirektion sowie der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 945.5-1 veröffentlichten In terkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der West schweizer Selbsteinkellerer vom April/Mai 2003 bei.
Art. 2
1 In der Beitrittsvereinbarung behält sich der Kanton Bern die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den im Konkordat vorgesehenen Kontrollgebühren Gebühren nach kantonalem Recht zu erheben.
Art. 3
1 Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird ermächtigt, die im Anhang 2 zum Abkommen (BSG 945.??) wiedergegebene Beitrittsvereinbarung zu unter zeichnen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss ist nach der Unterzeichnung der im Anhang 2 zum Abkom men (BSG 945.??) wiedergegebenen Beitrittsvereinbarung in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 10. November 2004 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Egger-Jenzer Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
05-30
945.5 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
10.11.2004 23.03.2005 Erlass Erstfassung 05-30
3 945.5 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.11.2004 23.03.2005 Erstfassung 05-30
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