Beschluss des Kantonsrates über die zuständige gerichtliche Instanz für die Beurteil... (321.212)
    CH - ZH

    Beschluss des Kantonsrates über die zuständige gerichtliche Instanz für die Beurteilung der Beschlagnahme nach § 96 Abs. 1 StPO

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    1. 7. 03 - 41
    321.212 Beschluss des Kantonsrates über die zuständige gerichtliche Instanz für die Beurteilung der Beschlagnahme nach § 96 Abs. 1 StPO (vom 14. April 2003)
    1 Der Kantonsrat, in Anwendung von § 70 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 13. Juni
    1976
    2 , beschliesst: I. Gegen die Beschlagnahme nach § 96 Abs. 1 StPO
    3 kann beim Einzelrichter Rekurs nach §§ 402 ff. StPO
    3 erhoben werden, wenn eine zivilrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 6 Ziffer 1 EMRK
    4 vor- liegt. II. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
    1 OS 58, 81.
    2
    211.1.
    3
    321.
    4 SR 0.101.
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