Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
1 X. X. 03 - xx
172.111 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung (vom 4. Januar 1974)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
3 wird dem Kanto- nalen Jugendamt übertragen. Die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
3 durch vormundschaft- liche Organe richtet sich nach den Bestimmungen des Vormund- schaftsrechts
2 . II. Dieser Beschluss tritt sofort nach Genehmigung durch den Bundesrat
4 in Kraft. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 45, 1 und GS I, 297.
2 SR 210.
3 SR 211.221.36.
4 Vom Bundesrat genehmigt am 5. Februar 1974.
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