Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission
                            1 X. X. 03 - xx
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            181.231 Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission (vom 16. November 1967)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat beschliesst: I.   Die Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Sekretär der landes- kirchlichen Rekurskommission erhalten Sitzungsgelder und Vergütun- gen nach den Ansätzen und Bestimmungen, die für die Ersatzmänner des Verwaltungsgerichtes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 gelten. II.  Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 42, 795 und GS I, 713.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Siehe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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