Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern im Jahr 2018
Nr. 800f Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern im Jahr 2018 vom 24. Januar 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 6b des Spitalgesetzes vom 11. September 2006
1 , auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
1 Der kantonale Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern beträgt im Jahr 2018 55 Prozent.
1 SRL Nr.
800a * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2017-012
2 Nr. 800f Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
24.01.2017
01.01.2018 Erstfassung G 2017-012
Nr. 800f
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
24.01.2017
01.01.2018 Erlass Erstfassung G 2017-012
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