Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Sp... (800e)
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Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern in den Jahren 2015 bis 2017

Nr. 800e Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern in den Jahren 2015 bis 2017 vom 18. Februar 2014 (Stand 1. Januar 2015) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 6b des Spitalgesetzes vom 11. September 2006
1 , auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes, beschliesst:

§ 1

Kantonaler Anteil
1 Der kantonale Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern beträgt: a. im Jahr 2015
51 Prozent, b. im Jahr 2016
53 Prozent, c. im Jahr 2017
55 Prozent.

§ 2

Inkrafttreten
1 Der Beschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
800a * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2014 36
2 Nr. 800e Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
18.02.2014
01.01.2015 Erstfassung G 2014 36
Nr. 800e
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
18.02.2014
01.01.2015 Erlass Erstfassung G 2014 36
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