Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege im Jahr 2015
                            Nr. 867c Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege im Jahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2015 vom 18. Februar 2014 (Stand 1. Januar 2015) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die §§ 9 und 10 des Pflegefinanzierungsgesetzes vom 13. September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            , auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Kantonaler Anteil
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der kantonale Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege, den die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person zu übernehmen hat, beträgt im Jahr 2015 55 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Inkrafttreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Beschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 SRL Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            867 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2014 37
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Nr. 867c Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.02.2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01.01.2015 Erstfassung G 2014 37
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr. 867c
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.02.2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01.01.2015 Erlass Erstfassung G 2014 37