Beschluss des Regierungsrates über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Bezirke (Amtsdauer 2009–2013)
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                            213.121
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. 10. 08 - 62 Beschluss des Regierungsrates über die Verteilung der Wahlstellen der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staat sanwälte auf die Bezirke (Amtsdauer 2009–2013) (vom 3. September 2008)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat, gestützt  auf  Ziff.  IV  des  Beschlusse s  des  Kantonsrates  über  die  Zahl der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Kanton und die Verteilung der Wahlstellen auf die Bezirke vom 31. März 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst: Die Zahl der in den Bezirken zu wählenden Staats anwältinnen und Staatsanwälte  wird  für  die  im Jahr  2009  durchzuführenden  Erneue rungswahlen für die Amtsdauer 2009–2013 wie folgt festgelegt: Bezirk Anzahl Affoltern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Andelfingen – Bülach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Dielsdorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Dietikon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Hinwil
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Horgen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Meilen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Pfäffikon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Uster
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Winterthur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Zürich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            39
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 63, 512 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LS 213.12 .