Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut - und Übergan... (867b)
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Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut - und Übergangspflege im Jahr 2014

Nr. 867b Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akutund Übergangspflege im Jahr 2014 vom 26. Februar 2013 * (Stand 1. Januar 2014) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die §§ 9 und 10 des Pflegefinanzierungsge setzes vom 13. September 2010
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, auf Antrag des Gesundheitsund Sozialdepartementes, beschliesst:

§ 1

Kantonaler Anteil Der kantonale Anteil an der Vergütung der Kosten der Akutund Übergangspflege, den die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person zu übernehmen hat, beträgt im Jahr 2014 55 Prozent.

§ 2

Inkrafttreten Der Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. Februar 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Guido Graf Der Staatsschreiber: Luk as GreschBrunner * G 2013 53
1 SRL Nr. 867
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