Prüfungsordnung für das Diplom an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
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                            1. 7. 03 - 41 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Mathematisch-naturwissen schaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 24. August 2001)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 1.
                            Die Mathematisch-naturwissensch aftliche Fakultät erteilt als Ausweis über eine wissenschaftliche Hochschulbildung ein Diplom* in Mathematik, Astronomie, Physik (mit Hauptfach Experimentalphysik oder  Theoretische  Physik),  Chemie  (mit  Hauptfach  Anorganische Chemie, Organische Chemie oder Physikalische Chemie), Biochemie, Kristallographie, Petrog raphie und Mineralogie, Geologie, Geographie, Botanik (mit Hauptfach Pflanzenbiol ogie oder Systematische Botanik), Zoologie,  Mikrobiologie,  Molekularbiologie,  Paläontologie  oder  An thropologie.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            Die Erteilung des Diploms setzt ein durch eine Diplomarbeit abgeschlossenes  Studium  von  minde stens  8  Semestern  voraus.  Die Diplomarbeit ist im Hauptfach auszuführen. Auf Gesuch hin kann die Fakultät Ausnahmen bewilligen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3.
                            Zu den Prüfungen werden nur immatrikulierte Studierende zugelassen, die in der Regel mindest ens zwei Semester an der Mathe matisch-naturwissenschaftlichen  Fa kultät  der  Universität  Zürich  im matrikuliert waren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4.
                            Es  sind  eine  1.  und  eine  2.  Vorprüfung  sowie  eine  Schluss prüfung abzulegen. Die Vorprüfungen setzen sich aus höchstens drei Teilprüfungen zusammen, die Schlu ssprüfung aus höchstens vier. Die Fakultät  legt  Prüfungsperioden einschliesslich  An-  und  Abmelde fristen  fest  und  entscheidet  über  di e  zeitliche  Staffelung  der  Teilprü fungen.  Form  und  Durchführung  der Prüfungen  werden  in  der  Stu dienordnung geregelt. * tel Master of Science (M. Sc.) in Mathematics, Astronomy, Physics, Chemistry, Biochemi Mineralogy,  Geology,  Geography,  Bota ny,  Zoology,  Microbiology,  Molecular Biology, Paleontology oder Anthropolog y synonym zum Diplom verwendet wer den.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5.
                            In  der  Regel  sind  die  folgenden  Fächerkombinationen  zu wählen. Auf begründetes Gesuch hi n kann die Fakultät andere Fächer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - kombinationen bewilligen. Die in der Prüfungsordnung als «Nebenfächer» bezeichneten Prü
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - fungen sind, sofern nicht anders ve rmerkt, innerhalb der Fakultät frei wählbar. Nebenfächer aus anderen Fakultäten der Universität Zürich oder  anderen  Hochschulen  können  von  der  Fakultät  auf  Gesuch  hin bewilligt werden. Mathematik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Differential- und Integralrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Mathematik Schlussprüfung:   a)   Mathematik Ohne besonderes Gesuch kann eines der folgenden Fächer ausserhalb der Fakultät als grosses Nebenfach gewählt werden: Als  kleines  Nebenfach  ist  jedes  an der  Universität  gelehrte  Fach zulässig; die Wahl des kleinen Nebe nfachs hat nach Rücksprache mit den Dozenten der Mathematik und de s gewählten Faches zu erfolgen. Astronomie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Differential- und Integralrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Astronomie Schlussprüfung:   a)   Astronomie
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1. 7. 03 - 41 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464 Physik Hauptfach Experimentalphysik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Differential- und Integralrechnung b)  Lineare Algebra und Geometrie c)   Experimentalphysik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Mathematik b)  Experimentalphysik c)   ein kleines Nebenfach Schlussprüfung:   a)   Experimentalphysik b)  Theoretische Physik Hauptfach Theoretische Physik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Differential- und Integralrechnung b)  Lineare Algebra und Geometrie c)   Experimentalphysik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Mathematik b)  Mechanik c)   ein kleines Nebenfach Schlussprüfung:   a)   Theoretische Physik b)  Experimentalphysik Das  kleine  Nebenfach  ist  sowohl  in Experimentalphysik  als  auch  in Theoretischer  Physik  gemäss  §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Abs.  2  frei  wählbar,  ausgenommen sind Mathematik und Physik. Abweichungen hiervon können von der Fakultät auf Gesuch hin bewilligt werden. Chemie Hauptfach Anorganische Chemie, Orga nische Chemie od er Physikalische Chemie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik und Physik A b)  Allgemeine Chemie A c)   Biologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Anorganische und Physikalische Chemie b)  Biochemie und Organische Chemie Schlussprüfung:   a)   Chemisches Hauptfach b)  Chemisches Nebenfach (Im  nicht  gewählten  chemischen  Fach  ist  bis  zum Beginn der Diplomarbeit ein Studienausweis beizu bringen) c)   ein Nebenfach
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät Biochemie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik und Physik A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Anorganische und Physikalische Chemie Schlussprüfung:   a)   Biochemie Kristallographie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Propädeutische Kristallographie oder  Physikalische  Chem ie  oder  Petrographie oder Theoretische Physik Schlussprüfung:   a)   Kristallographie Petrographie und Mineralogie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik schen Wissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Experimentalphysik oder Physikalische Chemie c) Zwei Fächer aus Stratigraphie und Sedi
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - mentologie; Paläontologie; Geophysik; Kristallo
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - graphie* Schlussprüfung:   a)   Petrographie (inklusive Mineralogie) * Bei Diplomarbeit in Mineralogie obligatorisch.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1. 7. 03 - 41 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464 Geologie I. Geologie mit Erdwissenschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik b)  Allgemeine Chemie A c)   Grundzüge der geologischen Wissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Experimentalphysik oder Biologie b)  und c) Zwei  Fächer  aus  Petrographie  und  Mi Schlussprüfung:   a)   Geologie b)  Jenes Fach, welches in de r 2. Vorprüfung b) und c) nicht gewählt wurde. II. Geologie mit Geographie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Mathematik b)  Allgemeine Chemie A c)   Grundzüge der geologischen Wissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Petrographie b)  Paläontologie Schlussprüfung:   a)   Geologie (mit Geophysik) b)  Geographie Geographie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Geographie I und II b)  ein kleines Nebenfach c)   ein kleines Nebenfach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Geographie III und IV b)  ein mittleres Nebenfach oder zwei kleine Neben Schlussprüfung:   a)   Geographie b)  ein grosses Nebenfach Obligatorische Nebenfächer si nd: Mathematik und Geologie. Als  Nebenfach  ist  jedes  an  der  Fakultät  gelehrte  Fach  wählbar.  Von den  ausserfakultären  Fächern  können  gesuchsfrei  maximal  zwei  aus folgender Gruppe gewählt werden: Agrarwirtschaft (ETHZ) Atmosphärenphysik (ETHZ) Ethnologie Geschichte Geobotanik (ETHZ)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät Es ist nicht bei allen Fächern gewähr leistet, dass sie im Umfang eines kleinen Nebenfaches abgelegt werden können. Näheres bestimmt die Studienordnung. Botanik Hauptfach Pflanzenbiologie oder Systematische Botanik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III Schlussprüfung:   a)   Pflanzenbiolog ie oder Systematische Botanik Zoologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III Schlussprüfung:   a)   Zoologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. 7. 03 - 41 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464 Mikrobiologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II b)  Allgemeine Chemie B c)   Mathematik und Physik C
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III b)  Biologie IV c)   Biochemie (In  einem  weiteren  Nebenf ach  ist  bis  zum  Beginn der Diplomarbeit ein St udienausweis beizubringen) Schlussprüfung:   a)   Mikrobiologie b)  ein Nebenfach Molekularbiologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II b)  Allgemeine Chemie B c)   Mathematik und Physik C
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III b)  Biologie IV c)   Biochemie (In  einem  weiteren  Nebenf ach  ist  bis  zum  Beginn der Diplomarbeit ein St udienausweis beizubringen) Schlussprüfung:   a)   Molekularbiologie b)  Physikalische   Chemie   oder   Biochemie   oder Zoologie   (genetisch   entwicklungsbiologischer Richtung) Paläontologie I. Biologischer Studiengang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II b)  Allgemeine Chemie B c)   Mathematik und Physik C
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III b)  Biologie IV c)   Biochemie (In  einem  weiteren  Nebenf ach  ist  bis  zum  Beginn der Diplomarbeit ein St udienausweis beizubringen) Schlussprüfung:   a)   Paläontologie b)  Stratigraphie und Sedimentologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät II. Erdwissenschaftlicher Studiengang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Geologie Schlussprüfung:   a)   Paläontologie Anthropologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Vorprüfung: a)   Biologie I und II
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Vorprüfung: a)   Biologie III Schlussprüfung:   a)   Anthropologie
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6.
                            Die Fakultät kann an Stelle von einzelnen Fächern der Vor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - prüfungen auch Ausweise über bestandene Kurse anerkennen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7.
                            Die Fakultät kann auf Gesuch hi n andernorts abgelegte Prü
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - fungen anerkennen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8.
                            Die Anzahl der Prüfungsfächer kann auf Wunsch der Kandi
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - datin oder des Kandidaten erweitert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9.
                            Die Anmeldung für jede Prüfung ist unter Einhaltung der in der  Studienordnung  aufgeführten  Vorschriften  an  das  Dekanat  zu richten. Bei  der  Anmeldung  zur  Schlussprüfung  ist  überdies  die  Diplom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - arbeit einzureichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10.
                            Art und Durchführung der Prüf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - zelnen Fachrichtungen im Einvernehmen mit der Fakultät bestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1. 7. 03 - 41 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.464
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11.
                            Schlussprüfungen   können   ausnahmsweise   nach   Verein barung  mit  dem  Dekanat  und  den Prüfenden  auch  ausserhalb  der Prüfungsperioden abgelegt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12.
                            Gesuche um Verschiebung eine r Prüfung sind an das Deka nat zu richten. Die  Verschiebung  einer  Prüfung nach  erfolgter  Anmeldung  ist ohne Begründung nur bis zum von der Fakultät festgelegten Abmelde termin,  nachher  nur  mit  ausreiche nder  Begründung  möglich.  Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandida t ohne Begründung von einer Teil prüfung weg, so gilt diese als nicht bestanden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13.
                            Die  1.  Vorprüfung  soll  späteste ns  vier  Semester  nach  Stu dienbeginn abgelegt werden. Die Fr isten zwischen der 1. und 2. Vor prüfung  sowie  zwischen  der  2.  Vorprüfung  und  der  Schlussprüfung dürfen je drei Jahre nicht überschreiten. Erfolgt innerhalb dieser Frist ke ine Anmeldung zur nächsten Prü fung, so werden die bereits abgelegten Prüfungen annulliert. Auf be gründetes Gesuch hin kann der Deka n Fristverlängerung gewähren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14.
                            Die  Ergebnisse  der  Prüfungen werden  durch  ganze  und halbe Noten von 6 bis 1 festgestellt, wobei 6 die beste, 1 die geringste Leistung bezeichnet. Für hervorragende Leistungen kann die Fakultät Auszeichnungen verleihen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15.
                            Eine Prüfung (Vorprüfung bzw. Schlussprüfung) ist bestan den, wenn in jeder Teilprüfung minde stens die Note 4 erreicht wurde. Die  Diplomarbeit  gilt  als  ange der Note 4 bewertet wurde.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16.
                            Wird eine Teilprüfung der 1. Vorprüfung, der 2. Vorprüfung oder der Schlussprüfung nicht bestande n, so kann diese, auch wenn sie in einem anderen Fach abgelegt wird, einmal wiederholt werden. Wer eine Teilprüfung zum zweiten Mal nicht besteht, kann an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen  Fakultät  keine  weiteren  Prü fungen mehr ablegen. Bei Ablehnung der Diplomarbeit ka nn einmal innert einer durch die Fakultät festgelegten Frist eine neue Diplomarbeit eingereicht wer den.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17.
                            Nach  der  Annahme  der  Diplomarbeit  und  dem  Bestehen der  Schlussprüfung  erteilt  die  Fakultät  das  Diplom  in  der  gewählten Fachrichtung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            415.464 Prüfungsordnung für das Diplom an der Math.-naturw. Fakultät
                        
                        
                    
                    
                    
                § 18.
                            Diese Prüfungsordnung tritt auf das Wintersemester 2001/02 in Kraft. Sie ersetzt das Reglemen t über die Prüfungen für das Diplom an der Philosophischen Fakultät II der Universität Zürich vom 31. Au
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - gust 1971. Studierende, die das Studium vor dem Wintersemest er 1998/99 auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - genommen haben, legen sämtliche Prüfungen bis längstens Ende Som
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - mersemester 2004 gemäss §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 der vor der Revision vom 22. September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1998  geltenden  Fassung  des  Reglemen ts  über  die  Prüfungen  für  das Diplom an der Philosophischen Fakul tät II der Universität Zürich vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. August 1971 ab.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 56, 718 .