Ausführungsordnung betreffend das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken 1
Verzeichnis der Regeln
Kapitel 1: | Allgemeine Bestimmungen |
Regel 1 | Abkürzungen |
Regel 1bis | … |
Regel 2 | Mitteilungen an das Internationale Büro |
Regel 3 | Vertretung vor dem Internationalen Büro |
Regel 4 | Berechnung der Fristen |
Regel 5 | Entschuldigung der Fristversäumnis |
Regel 5bis | Weiterbehandlung |
Regel 6 | Sprachen |
Regel 7 | Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse |
Kapitel 2: | Internationale Gesuche |
Regel 8 | Mehrere Hinterleger |
Regel 9 | Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs |
Regel 10 | Gebühren für das internationale Gesuch |
Regel 11 | Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel |
Regel 12 | Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und D (Stand am 1. Februar 2023)ienstleistungen |
Regel 13 | Mängel in bezog auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen |
Kapitel 3: | Internationale Registrierungen |
Regel 14 | Eintragung der Marke im internationalen Register |
Regel 15 | Datum der internationalen Registrierung |
Kapitel 4: | Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren |
Regel 16 | Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist |
Regel 17 | Vorläufige Schutzverweigerung |
Regel 18 | Nicht vorschiftsmässige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung |
Regel 18bis | Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei |
Regel 18ter | Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei |
Regel 19 | Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien |
Regel 20 | Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers |
Regel 20bis | Lizenzen |
Regel 21 | Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung |
Regel 21bis | Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs |
Regel 22 | Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung |
Regel 23 | Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen |
Kapitel 5: | Nachträgliche Benennungen; Änderungen |
Regel 23bis | Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien |
Regel 24 | Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung |
Regel 25 | Antrag auf Eintragung einer Änderung; |
Regel 26 | Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25 |
Regel 27 | Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung |
Regel 27bis | Teilung einer internationalen Registrierung |
Regel 27ter | Zusammenführung internationaler Registrierungen |
Regel 28 | Berichtigungen im internationalen Register |
Kapitel 6: | Erneuerungen |
Regel 29 | Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf |
Regel 30 | Einzelheiten betreffend die Erneuerung |
Regel 31 | Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung |
Kapitel 7: | Blatt und Datenbank |
Regel 32 | Blatt |
Regel 33 | Elektronische Datenbank |
Kapitel 8: | Gebühren |
Regel 34 | Gebührenbetrag und Zahlung der Gebühren |
Regel 35 | Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind |
Regel 36 | Gebührenfreiheit |
Regel 37 | Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren |
Regel 38 | Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der beteiligten Vertragsparteien |
Kapitel 9: | Verschiedenes |
Regel 39 | Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten |
Regel 40 | Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen |
Regel 41 | Verwaltungsvorschriften |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Regel 1 Abkürzungen
Regel 1 bis …
Regel 2 Mitteilungen an das Internationale Büro
Regel 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro
Regel 4 Berechnung der Fristen
Regel 5 Entschuldigung der Fristversäumnis ¹¹
Regel 5 bis Weiterbehandlung
Regel 6 Sprachen
Regel 7 Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse
Kapitel 2 Internationale Gesuche
Regel 8 Mehrere Hinterleger
Regel 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs
Regel 10 Gebühren für das internationale Gesuch
Regel 11 Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel
Regel 12 Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen
Regel 13 Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen
Kapitel 3 Internationale Registrierungen
Regel 14 Eintragung der Marke im internationalen Register
Regel 15 Datum der internationalen Registrierung
Kapitel 4 Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren
Regel 16 Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist
Regel 17 Vorläufige Schutzverweigerung
Regel 18 Nicht vorschriftsmässige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung
Regel 18 bis Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei
Regel 18 ter Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei
Regel 19 Ungültigerklärungen in benannten Vertragsparteien
Regel 20 Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers
Regel 20 bis Lizenzen
Regel 21 ²⁹ Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung
Regel 21 bis Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs
Regel 22 Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung
Regel 23 Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen
Regel 23 bis Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien
Kapitel 5 Nachträgliche Benennungen; Änderungen
Regel 24 Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung
Regel 25 Antrag auf Eintragung
Regel 26 Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25
Regel 27 Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung
Regel 27 bis Teilung einer internationalen Registrierung
Regel 27 ter Zusammenführung internationaler Registrierungen
Regel 28 Berichtigungen im internationalen Register
Kapitel 6 Erneuerungen
Regel 29 Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf
Regel 30 Einzelheiten betreffend die Erneuerung
Regel 31 Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung
Kapitel 7 Blatt und Datenbank
Regel 32 Blatt
Regel 33 Elektronische Datenbank
Kapitel 8 Gebühren
Regel 34 Gebührenbetrag und Zahlung der Gebühren
Regel 35 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind
Regel 36 Gebührenfreiheit
Regel 37 Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren
bei Vertragsparteien, die eine Prüfung nur auf absolute |
|
bei Vertragsparteien, die darüber hinaus eine Prüfung auf ältere Rechte durchführen | |
| drei |
| vier |
Regel 38 Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien
Kapitel 9 Verschiedenes
Regel 39 Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten
Regel 40 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Regel 41 Verwaltungsvorschriften
Gebührenverzeichnis ⁴⁰
Schweizer Franken | |
---|---|
1. … | |
2. Internationales Gesuch | |
Folgende Gebühren sind zu zahlen; sie umfassen einen Zeitraum von 10 Jahren: | |
| |
| 653 |
| 903 |
| 100 |
| 100 |
| |
3. … | |
4. Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen | |
Folgende Gebühren sind zu zahlen (Regel 12 Absatz 1 Buchstabe b): | |
| 77 sowie 4 für jeden den zwanzigsten Begriff übersteigenden Begriff |
| 20 sowie 4 für jeden unzutreffend klassifizierten Begriff |
allerdings sind keine Gebühren zu zahlen, wenn der aufgrund dieser Nummer fällige Gesamtbetrag für ein internationales Gesuch weniger als 150 Schweizer Franken beträgt | |
5. Benennung nach der internationalen Registrierung | |
Folgende Gebühren sind zu zahlen; sie umfassen den Zeitraum zwischen dem Datum des Wirksamwerdens der Benennung und dem Ablauf der laufenden Schutzfrist für die internationale Registrierung (Art. 3ter Abs. 2 des Prot.): | |
| 300 |
| 100 |
| |
6. Erneuerung | |
Folgende Gebühren sind zu zahlen; sie umfassen einen Zeitraum von 10 Jahren (Art. 7 Abs. 1 des Prot.): | |
| 653 |
| 100 |
| 100 |
| |
| 50 v. H. des Betrags der nach Nummer 6.1 zu zahlenden Gebühren |
7. Verschiedene Eintragungen (Art. 9ter des Prot.) | |
| 177 |
| 177 |
| 177 |
| 150 |
| 177 |
| 200 |
| 177 |
8. Informationen über internationale Registrierungen (Art. 5ter des Prot.) | |
| |
| 155 |
| 10 |
| |
| 77 |
| 2 |
| |
| 77 |
| 10 |
| 5 |
9. Besondere Dienstleistungen | |
Das Internationale Büro ist ermächtigt, für eilige Vorgänge und für Dienstleistungen, die in diesem Gebührenverzeichnis nicht erfasst sind, eine Gebühr zu verlangen, deren Betrag es selbst festsetzen kann. | |
10. Fortdauer der Wirkungen | |
| 23 |
| 41 |
Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken ⁴²
Verzeichnis der Vorschriften
Erster Teil: | Begriffsbestimmungen |
Vorschrift 1 | Abkürzungen |
Zweiter Teil: | Formblätter |
Vorschrift 2 | Vorgeschriebene Formblätter |
Vorschrift 3 | Fakultative Formblätter |
Vorschrift 4 | Veröffentlichung und Bereitstellung der Formblätter |
Vorschrift 5 | … |
Dritter Teil: | Mitteilungen an das Internationale Büro; Unterschrift |
Vorschrift 6 | Erfordernis der Schriftform; Versand mehrerer Schriftstücke in einem Umschlag |
Vorschrift 7 | Unterschrift |
Vorschrift 8 | … |
Vorschrift 9 | … |
Vorschrift 10 | … |
Vorschrift 11 | Elektronische Mitteilungen; Bestätigung des Eingangs einer elektronischen Mitteilung durch das Internationale Büro und Tag des Eingangs |
Vierter Teil: | Erfordernisse in Bezug auf Namen und Anschriften |
Vorschrift 12 | Namen und Anschriften |
Vorschrift 13 | Zustellungsanschrift |
Fünfter Teil: | Mitteilung vorläufiger Schutzverweigerungen |
Vorschrift 14 | Datum des Versands einer Mitteilung der vorläufigen Schutzverweigerung |
Vorschrift 15 | Inhalt einer Mitteilung der auf einen Widerspruch gestützten vorläufigen Schutzverweigerung |
Sechster Teil: | Nummerierung der internationalen Registrierungen |
Vorschrift 16 | Nummerierung nach einer Teilung oder teilweisen Änderung des Inhabers |
Vorschrift 17 | Nummerierung nach Zusammenführung internationaler Registrierungen |
Vorschrift 18 | Nummerierung nach Erklärung der Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers |
Siebter Teil: | Zahlung der Gebühren |
Vorschrift 19 | Zahlungsweise |