Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindl... (235.3)
    CH - ZH

    Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

    1 Einführungsgesetz zum Bundesges etz über Rahmen mietverträge
    235.3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (vom 7. Juni 1998)
    1

    § 1.

    Über die Allgemeinverbindli cherklärung von Rahmenmiet verträgen, die für das Ge biet des Kantons oder eines Teils davon Gel tung haben, entschei det der Regierungsrat.

    § 2.

    Die zuständige Direktion leitet das Verfahren und erlässt die Kostenverfügungen.

    § 3.

    Die Allgemeinverbindlicherkläru ng erfolgt gebührenfrei. Die Kosten für die Veröffentlichung de s Antrages und des Entscheides sowie weitere Kosten werden den Vert ragsparteien zu gleichen Teilen auferlegt.

    § 4.

    1 Dieses Gesetz untersteh t der Volksabstimmung.
    2 Der Regierungsrat bestimmt de n Zeitpunkt des Inkrafttretens
    2 .
    1 OS 54, 668.
    2 In Kraft seit 1. Januar 1999 (OS 54, 913).
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