Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf
1 X. X. 03 - xx
213.141 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf (vom 15. Dezember 1969)
1 Der Kantonsrat, in Anwendung von § 99 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
2 und nach Einsicht eines Berichtes des Regierungsrates, beschliesst: I. Für die Bezirke Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf werden be- sondere, von den Statthalterämtern getrennte Bezirksanwaltschaften errichtet. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt, in welchem die neuen Ämter ihre Funktionen aufnehmen. II. Die besonderen Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affol- tern, Pfäffikon und Dielsdorf sind mit je einem ordentlichen Bezirks- anwalt zu besetzen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung. IV. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
1 OS 43, 426 und GS II, 179.
2 Heute § 80 Abs. 2 des Gerichtsverfa ssungsgesetzes vom 13. Juni 1976 (
211.1 ).
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