Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschafte... (213.141)
Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschafte... (213.141)
Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf
1 X. X. 03 - xx
213.141 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf (vom 15. Dezember 1969)
1 Der Kantonsrat, in Anwendung von § 99 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
2 und nach Einsicht eines Berichtes des Regierungsrates, beschliesst: I. Für die Bezirke Affoltern, Pfäffikon und Dielsdorf werden be- sondere, von den Statthalterämtern getrennte Bezirksanwaltschaften errichtet. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt, in welchem die neuen Ämter ihre Funktionen aufnehmen. II. Die besonderen Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Affol- tern, Pfäffikon und Dielsdorf sind mit je einem ordentlichen Bezirks- anwalt zu besetzen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung. IV. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
1 OS 43, 426 und GS II, 179.
2 Heute § 80 Abs. 2 des Gerichtsverfa ssungsgesetzes vom 13. Juni 1976 (
211.1 ).