Grossratsbeschluss über die Anpassung der Familienzulagen
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Anpassung der Familienzulagen über die Anpassung der Familienzulagen vom 6. November 2007 * Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Familienzulagen vom 10. März 1981
1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 21. August 2007
2 , beschliesst:
1. Es sind mindestens folgende Familienzulagen gemäss § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Familienzulagen vom 10. März 1981 auszurichten: a. eine Geburtszulage von 800 Franken, b. eine monatliche Kinderzulage von 200 Franken bis zum vollendeten 12. Altersjahr, c. eine monatliche Kinderzulage von 210 Franken vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr, d. eine monatliche Ausbildungszulage von 250 Franken vom 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
2. Der Grossratsbeschluss tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 6. November 2007 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Heidy Lang-Iten Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
* K 2007 3062 und G 2007 321
1 SRL Nr. 885
2 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2007.
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