Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Aesch mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Aesch mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Aesch mit ihrer Einwohnergemeinde vom 15. September 1987 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 26. Juni 1987 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Aesch über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 15. September 1987 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Walter Brun Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* K 1987 1479 und G 1987 244
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