Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altbüron mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altbüron mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altbüron mit ihrer Einwohnergemeinde vom 15. Mai 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 6. März 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Altbüron über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 15. Mai 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 992 und G 1990 422
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