Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken zu einem Betreibungskreis
Nr. 296d Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken zu einem Betreibungskreis vom 14. August 2000 (Stand 20. August 2000) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , auf Antrag des Justizdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Altishofen und Ebersecken über die Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken per 1. September 2000 zu einem einzi
- gen Betreibungskreis Altishofen-Ebersecken wird genehmigt. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2000 2055 | G 2000 290
2 Nr. 296d Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
14.08.2000
20.08.2000 Erstfassung K 2000 2055 | G 2000 290
Nr. 296d
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
14.08.2000
20.08.2000 Erlass Erstfassung K 2000 2055 | G 2000 290
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