Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Gross... (297d)
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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach zu einem Betreibungskreis

Nr. 297d Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil- Fischbach zu einem Betreibungskreis vom 20. September 2005 (Stand 2. Oktober 2005) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:

§ 1

1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Altbüron, Fischbach und Grossdietwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach per 1.
Januar
2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

§ 2

1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2005 294
2 Nr. 297d Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
20.09.2005
02.10.2005 Erstfassung G 2005 294
Nr. 297d
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
20.09.2005
02.10.2005 Erlass Erstfassung G 2005 294
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