Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern (543)
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Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

Nr. 543 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern vom 25. Juni 1973 (Stand 9. September 1973) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 12. Februar 1973
1 , beschliesst:

§ 1

1 Am Kantonsspital Luzern wird für Medizinstudenten der Universitäten Bern, Basel und Zürich klinischer Unterricht erteilt.

§ 2

1 Unter einer separaten Rechnungsabteilung ist der alljährlich erforderliche Kredit in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

§ 3

1 Für die notwendigen Investitionen wird pro 1973 ein Nachtragskredit von Fr.
220'000.– zu Lasten der ausserordentlichen Verwaltungsrechnung, Spitalbauten, Rubrik 60.00.700, bewilligt.

§ 4

1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Volksreferendum
2
.
1 GR 1973 142
2 Dieses Dekret wurde am 30. Juni 1973 im Kantonsblatt veröffentlicht (K 1973 809). Die Referen
- dumsfrist lief am 29. August 1973 unbenützt ab (K 1973 1100). * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G XVIII 353
2 Nr. 543 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
25.06.1973
09.09.1973 Erstfassung G XVIII 353
Nr. 543
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
25.06.1973
09.09.1973 Erlass Erstfassung G XVIII 353
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