Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der... (818.17)
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Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie

1 Abschlussprüfungen kant. Fachmi ttelschulen – Corona-Pandemie
818.17 Reglement über die Abschlussprüfun gen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie (vom 12. Mai 2020)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Vero rdnung 2 vom 13. März 2020 über Mass nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
5 , Ziff. 2–4 der COVID-Richtlinie FMS 2020 – Angepasste Qualifikationsverfahren für die Abschlüsse von Fachmittelschu len infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020 vom 5. Mai 2020, §§
4 und 16 Abs. 2 des Mittelschulgeset zes vom 13. Juni 1999
3 , beschliesst: A. Allgemeines

§ 1.

Dieses Reglement regelt die Ab schlussprüfungen an kantona len Fachmittelschulen für das Schulja hr 2019/2020 in Abweichung vom Prüfungsreglement für die Fachmittels chulen des Kantons Zürich vom
4. Juni 2007
4 . B. Verzicht auf die Durchführung von Abschlussprüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis
Grundsatz

§ 2.

Es finden keine schriftlichen oder mündlichen Abschlussprü fungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis statt.
Prüfungen

§ 3.

1 Schülerinnen und Schüler , die gestützt auf §
4 dieses Regle ments den Fachmittelsc hulausweis nicht erlangen würden, haben An spruch auf das Ablegen der schrif tlichen und mündlic hen Abschlussprü fungen.
2 Die Prüfungen richten sich nach dem Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007.
3 Das Ablegen der Prüfungen gilt nicht als Wiederholung der Ab schlussprüfung.
2
818.17 Abschlussprüfungen kant. Fachmittelschulen – Corona-Pandemie C. Ermittlung der Noten und Prüfun gsentscheid für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis Noten

§ 4.

Die Noten für den Erwerb des Fachmittelschulausweises erge
- ben sich aus den Erfahrungsnoten des letzten Ausbildungsjahres, in dem das Fach erteilt wurde. b. Abgelegte Prüfung

§ 5.

Bei Ablegen der Prüfungen werden die Noten für den Fach
- mittelschulausweis gemäss §
12 des Prüfungsreglements für die Fach
- mittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007 ermittelt. D. Fachmaturitätsausweis

§ 6.

Es finden keine Präsentatione n der Fachmaturitätsarbeiten statt. E. Geltungsdauer

§ 7.

Dieses Reglement gilt bis zum 31. August 2020.
1 OS 75, 331 ; Begründung siehe ABl 2020-06-05 .
2 Inkrafttreten: 18. Mai 2020.
3 LS 413.21 .
4 LS 413.252.4 .
5 SR 818.101.24 . a. Grundsatz
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