Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte
Dekret Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte vom
1 September
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998 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 11 des Schatzungsgesetzes vom 2
7 . Juni 196
1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 2. Juli 199
6 und die Ergänzungsbotschaft vom 9. Juni 199
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, beschliesst:
§ 1
§ 1
Herabsetzung Industriegrundstücke (überbaut) sind mit Wirkung ab 1. Januar 1999 um 10 Prozent herabzusetzen. Grund auf neu geschätzt wurden.
§ 2
§ 2
Rechtsmittel Das Recht auf Einsprache und Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss § 42 Absatz 1 des Schatzungsgesetze s ist gewährleistet.
§ 3
§ 3
Inkrafttreten Das Dekret tritt am 1. Dezember 1998 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendu m . Luzern, 14. September 1998 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Rosie Bitterli Mucha Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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K 1998 2308 und G 1998 444 SRL Nr. 626 GR 1996 1009 GR 1998 764 SRL Nr.
626 Die Referendumsfrist lief am
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8. November 1998 unbenützt ab (K 1998 2912). *
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