Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte (629a)
Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte (629a)
Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte
Dekret Dekret über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte über eine allgemeine Anpassung der Katasterwerte vom
1 September
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998 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 11 des Schatzungsgesetzes vom 2
7 . Juni 196
1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 2. Juli 199
6 und die Ergänzungsbotschaft vom 9. Juni 199
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, beschliesst:
§ 1
§ 1
Herabsetzung Industriegrundstücke (überbaut) sind mit Wirkung ab 1. Januar 1999 um 10 Prozent herabzusetzen. Grund auf neu geschätzt wurden.
§ 2
§ 2
Rechtsmittel Das Recht auf Einsprache und Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss § 42 Absatz 1 des Schatzungsgesetze s ist gewährleistet.
§ 3
§ 3
Inkrafttreten Das Dekret tritt am 1. Dezember 1998 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendu m . Luzern, 14. September 1998 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Rosie Bitterli Mucha Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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K 1998 2308 und G 1998 444 SRL Nr. 626 GR 1996 1009 GR 1998 764 SRL Nr.
626 Die Referendumsfrist lief am
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8. November 1998 unbenützt ab (K 1998 2912). *
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